Umlage für Bereitstellung Warmwasser, aber ohne Warmwasseranschluss?
Hallo! In einem gewerblich genutzten Mietobjekt wird dem Mieter per Nebenkostenabrechnung pro Jahr eine Pauschale von 150€ für die Bereitstellung von Warmwasser in Rechnung gestellt. Jedoch hat das Mietobjekt gar keine Warmwasserversorgung. Dieses wird innerhalb des Mietobjektes durch einen elektrischen Boiler erzeugt, dessen Stromkosten vom Mieter getragen werden. Es gibt im Haus auch keine Gemeinschaftseinrichtungen mit einem Warmwasseranschluss.
Kann hier der NK-Abrechnung widersprochen werden? Kennt sich jemand hierzu aus?
Danke für Eure Unterstützung!
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>>>>> Danke an alle für eure Antworten und Kommentare. Ich werde nun mindestens der letzten Abrechnung widersprechen! <<<<<<<
3 Antworten
Umgelegt werden dürfen nur solche Betriebskosten, die nachweisbar entstanden sind.
Da das für diese Position nicht zutrifft, darfst du die Abrechnung dahingehend selbst korrigieren. Das teilst du dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit im Rahmen deines Einspruches.
Die Beweislast liegt beim Vermieter.
Ist es denn möglich, eine NK-Abrechnung nachträglich anzufechten? einige Monate später, oder auch die des Vorjahres?
.... im üblichen Mietrecht binnen 12 Monaten ab Zustellung der AR. Viel Glück.
Gegen die Abrechnung über die Vorauszahlungen für die angefallenen Betriebskosten kann taggenau binnen eines Jahres nach Zustellung der Abrechnung Einspruch eingelegt werden.
... was denn jetzt? Warmwasser nur mit Strom geht doch gar nicht.
Und 150 EUR für den Boiler ist doch in Ordnung und wurde doch auch so vereinbart.
Da war ich etwas unscharf: Der Boiler wurde vom Mieter auf eigene Kosten installiert, um das vorhandene Kaltwasser mit (selbst bezahltem Strom) zu heizen. Der Kaltwasserverbrauch wird per Uhr ermittelt und abgerechnet.
Als Mieter hast du das Recht, die Rechnungen einzusehen, anhand derer deine anteiligen BK. berechnet werden. Der Vermieter kann aber für Kopien der relevanten Rechnungen eine Gebühr verlangen (sind aber im kleinen Eurobereich). Oder aber du kannst die Rechnungen nach Termin bei ihm einsehen.
Verweigern darf er das Recht auf Einsichtnahme nicht.
Wenn du dann feststellst, dass die Berechnung deiner Warmwassergebühr falsch ist, kannst du der BK Abrechnung widersprechen. Sollte sich das Ganze hinziehen, so überweise die BK -Nachzahlung "unter Vorbehalt".
Schau auch mal in deinen Vertrag was da zu den BK steht.
... seit wann ist das wieder so, das mit den Beweisen?
Noch gilt doch der BGH, oder? Und danach darf vieles fiktiv abgerechnet werden.