Was darf von der Kaution abgezogen werden?
Ich habe ein Jahr in einer WG gelebt und bin letztes Jahr im Oktober ausgezogen. Es lief über einen Untermietvertrag und mein ehemaliger Mitbewohner, der ein Zimmer an mich vermietet hat, hat die Kaution bis heute zurück behalten, da er auf die Nebenkostenabrechnung warten wollte. Nun sendet er mir statt 930 Euro nur 280 Euro, und zieht unglaublich viel dafür ab, dass ich noch zwei Kisten im Kellerabteil stehen hatte. Darf er das überhaupt? Er nutzt das Kellerabteil nicht. Der andere ehemalige Mitbewohner hat nur einen Abzug von 180€ bekommen. Ebenso sind Abnutzung der Wohnung und Schlossaustausch vermerkt. Vorher hat er nie etwas davon gesagt, auch nicht, dass er es mir von der Kaution abzieht, wenn ich die Sachen erstmal dort lasse.
Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Scheint mir nicht so.. An wen kann ich mich sonst wenden?
5 Antworten
- Lagergebühr: tja, so etwas muss man vorher klären. Es sollte aber in der Tat ein "angemessener" Betrag sein - ansonsten wäre es "Wucher". Bitte doch einfach Deinen Vermieter, Dir einen fairen Betrag abzurechnen
- Abnutzung der Wohnung: ist mit der Mietzahlung abgegolten
- Schlosstausch: hast Du den Tausch des Schlosses erforderlich gemacht (z.B. weil Du den Schlüssel verloren hast), musst Du ihn auch zahlen. Kostet so 20 EUR + Einbau
Du schreibst doch aber oben, daß der Hauptmieter Dir das in Rechnung stellt?!?!
Hat kein Austausch stattgefunden oder hast Du diesen nicht verursacht, musst Du ihn auch nicht zahlen.
Verlange die Herausgabe der Kaution
Ja, hätte das in meinem Wissen so stattgefunden, wäre ich mehr als bereit das zu zahlen..
Werde ihm wohl mal schreiben müssen.
Danke!
http://www.mietrecht.org/untervermietung/kaution-untervermietung/
Vllt hilft dir das was weiter. Ansonsten Mieterschutzbund / Mieterverein. Die machen das dann über den Rechtsweg für dich. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wann du die Abrechnung erhalten hast.
Habe sie gestern erhalten.
ja dann hast du wie bei dem normalen Mietvertrag 1 Jahr Zeit das zu beanstanden. allerdings würde ich dir wirklich empfehlen einen Mieterverein aufzusuchen. der ist nicht nur jetzt hilfreich sondern auch wenn's Mal wieder zu sowas kommt.
Eine Entschädigung für die Benutzung der Wohnung ist in der Miete enthalten und damit erledigt. Anders sieht es bei regelrechten Beschädigungen aus. Dafür musst Du bezahlen. Wegen der Kellernutzung hätte er früher eine dezidierte Forderung erheben müssen.
.... aber Fordrungen für Schäden verjähren doch in 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe oder hat sich da etwas geändert?
Mieterschutzbund!
Nein, er darf dir das nicht abziehen. Klage auf Herausgabe des Geldes.
Vielen Dank!
Von einem Schlosstausch weiß ich nichts.. :)