UG VERKAUFEN

2 Antworten

man geht zum notar und legt die quittung vor das alle anteile der ug gekauft worden sind bei gUG sinds 300 das heisst der wert ist 300€ kaufst du alles ab bist du der besitzer beim notar wird dan unterschrieben das du der neue besitzer bist war zumindest vei mir so

Wer einen Käufer hat, der trifft sich mit dem beim Notar. Aber wer kauft eine UG? Die Risiken, die man da übernimmt stehen in keinem Verhältnis zum Kaufpreis. Und der Kaufpreis steht in keiner Relation zu den Gründungskosten. Also da müssen schon ganz handfeste Gründe vorliegen, dass man das macht.

marbeil 
Fragesteller
 21.05.2015, 07:25

Aus gesundheitlichen Gründen musste die UG damals umgeschrieben werden, ich hab aber den Ablauf nicht mitbekommen weil ich nicht der Geschäftsführer war, sondern mein Bruder .... Jetzt soll das Ganze auf meinen Namen laufen! Gibt es noch weitere Sachen die ich beachten muss ? Kann ich z.b Steuerberater, Konten usw. wechseln ?

Dirk-D. Hansmann  21.05.2015, 08:28
@marbeil

Sämtliche Aufgaben der laufenden Geschäftsführung richten sich an den Geschäftsführer. Über Einschränkungen geben die Gründungsunterlagen oder spätere Änderungen Auskunft. Beispielsweise der Kauf oder Verkauf von Immobilien könnte so ein übliches Thema sein. Aber Bankverbindung und Steuerberater würde ich nicht als Problem erkennen.

marbeil 
Fragesteller
 21.05.2015, 09:19

Fazit : Geschäftsführer geht mit mir zum Notar, er überschreibt mir die Geschäftsführung und alles weitere wird automatisch geregelt ?

marbeil 
Fragesteller
 21.05.2015, 09:28

Was muss der Geschäftsführer mitbringen?

Dirk-D. Hansmann  21.05.2015, 12:55
@marbeil

Lieber Fragesteller, bist Du sicher, dass Du überhaupt die kaufmännische Qualifikation hast eine Kapitalgesellschaft zu führen? Das ist keine Provokation, die ich hier gegen Dich richte. Ich lebe nur in der Überzeugung, dass die Geschäftsführer-Haftung in den nächsten Jahren ausgebaut wird. Da wird es in Krisen nicht mehr nur darum gehen, wie Gesellschafter-Darlehen zurück gezahlt werden können. Da wird es auch um Kriseneintritt gehen. Dieses wird man anhand von zeitnahen Aufzeichnungen, Prognosen und Planungen nachweisen müssen. So jedenfalls meine Erwartung und bedingt könnte dieses auch heute schon der Fall sein, wenn ein Richter solche Angaben haben will.

Der Geschäftsführer ist eben der Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung hat ihre Verantwortlichkeiten. Da muss erst einmal gehandelt werden und dafür gibt es ein Protokoll der Gesellschafterversammlung. Dieses Protokoll muss auch Auskunft über die Rechtmäßigkeit der Versammlung enthalten. Z.B. ob fristgerecht eingeladen wurde oder ob man darauf qua Gesetz darauf verzichten durfte.

Dabei ist der bisherige Geschäftsführer auch noch Dein Bruder. Welchen Gefahren er sich und die UG ausgesetzt hat und ob er wenigstens über eine Entlastung geschützt werden kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Ggf. bist Du hinterher gezwungen Deinen Bruder in Haftung zu nehmen. Oder Du haftest gleich mit. Man muss immer vom schlimmsten Fall ausgehen. Das ist der Eintritt einer Krise und sofortige Folge die Insolvenz. Mit Einsetzung eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter. Der würde nämlich keine drei Tage zögern genau diese Dinge zu suchen.

Daraus ableitend kann nur ein wichtiger Rat gegeben werden: Vollständige Kontrolle und Bewertung aller Geschäftspapiere. Daraus folgend alle notwendigen Varianten, die gefolgert werden können zu erörtern. Und umgehend in die Wege zu leiten. Oder mit der Klarheit über etwaige Risiken weiter zu fahren. Dann aber in der Kenntnis der Risiken und wie die auf diesem Weg geheilt werden.

Das Problem ist allerdings in dem notwendigen Wissen. Es gibt Risiken gegenüber den Gesellschaftern, irgendwelchen Vertragspartnern, dem Finanzamt und vielleicht gegenüber der Sozialversicherung. Hoffentlich habe ich jetzt die Formulierung so getroffen, dass alle genannt sind.

Nach meinem Kenntnisstand kann ich Dir allerdings nicht zu einem Berufsstand raten. Also gehe zum Rechtsanwalt, zum Steuerberater oder zum Unternehmensberater. Denn überall gibt es noch so wichtiges Spezialwissen, dass man vielleicht bei dem einen oder anderen nicht trifft.

Dabei kommt es natürlich auch auf den Umfang der Tätigkeit der UG an. Aber selbst bei Untätigkeit der UG, also einem faktischen Ruhen würde ich vorsichtig sein.

Bei den drei Berufsgruppen würde ich als ersten Ansprechpartner einen Unternehmensberater holen und den eine Prüfliste aufstellen lassen. Dann kann man immer noch entscheiden ob Rechtsanwalt oder Steuerberater mit weiteren Prüfungen beauftragen.

Eine ganz andere Variante wäre die Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers. Die natürlich auch das spezialisierteste Wissen in dem Bereich haben sollten. Allerdings sind die auch mit Abstand die teuerste Variante.

Dir als neuem Geschäftsführer möchte ich ganz speziell raten: Lasse Dich in der Anfangszeit von einem Unternehmensberater begleiten. Das könnte auch eine erst wöchentliche, später monatliche Besprechung über die geschäftliche Entwicklung und das Tagesgeschäft sein. Das wird auch gar nicht so viel Zeit kosten und damit auch überschaubare Rechnungen nach sich ziehen.

Kleiner Bonus dieses Vorschlags ist in der Regel eine verbesserte wirtschaftliche Entwicklung für das Unternehmen. Es würde sich also auch bei besserer Kenntnis Deiner rechtlichen Verpflichtungen auszahlen. Fast zwangsläufig, also so lange der Unternehmensberater eben auch in solche Dinge sich einen Einblick verschaffen kann. Schließlich haben Unternehmensberater alle unterschiedliche Ansätze und Qualifikationen.

Natürlich kannst Du mich auch gern direkt kontaktieren. Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen!