Insolvenz UG: Nach Löschung aus dem Handelsregister noch möglich?
Moin zusammen,
folgender Fall:
UG wurde geschlossen, Liquidation ist abschlossen ( 1 Jahr Sperrjahr ist vorbei).
Aus dem Handelsregister wurde die UG vor 1,5 Monaten gelöscht.
Für die Löschung aus dem Handelsregister wurde ein Notar beauftragt.
Letzte Notar Rechnung ist noch offen seit 45 Tagen. 2. Gesellschafter, der andere Gesellschafter sagt immer, dass er Geld aufs Firmenkonto einzahlt, damit die Rechnung bezahlt werden kann.
- Gesellschafter hat 50 % der Notarrechnung auf das Firmenkonto eingezahlt
- Gesellschafter sagt zum 5. mal, dass er das Geld einzahlt auf das Konto, damit die Rechnung gezahlt werden kann.
Ist jetzt eine Insolvenzanmeldung noch möglich? Möchte einfach Druck ausüben und dem 2. Gesellschafter sagen, dass ich Dienstag zum Insolvenzverwalter gehen werde.
1 Antwort
Bei einer gelöschten UG kann es begrifflich kein Firmenkonto mehr geben.
Außerdem existiert eine gelöschte Kapitalgesellschaft nicht mehr und kann daher auch kein Insolvenzfall werden.
Die beiden Ex- Gesellschafter haften für die Notarrechnung gemeinsam.
Du kannst aber den Notar fragen, ob Du die Hälfte überweist und ob er sich wegen der anderen Hälfte an den anderen Gesellschafter wenden wird.
Dankeschön