Insolvenz UG: Nach Löschung aus dem Handelsregister noch möglich?

1 Antwort

Bei einer gelöschten UG kann es begrifflich kein Firmenkonto mehr geben.

Außerdem existiert eine gelöschte Kapitalgesellschaft nicht mehr und kann daher auch kein Insolvenzfall werden.

Die beiden Ex- Gesellschafter haften für die Notarrechnung gemeinsam.

Du kannst aber den Notar fragen, ob Du die Hälfte überweist und ob er sich wegen der anderen Hälfte an den anderen Gesellschafter wenden wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dankeschön