Hallo, wie kann ich Ware, die ich privat gekauft habe an die UG verkaufen, von der ich Geschäftsführer bin. Reicht dafür ein Kaufvertrag. Dankeschön?

1 Antwort

Natürlich kannst Du das. Bist Du denn von § 181 BGB befreit? Denn Du handelst in diesem Fall für Dich und als Geschäftsführer der UG. Wenn Du bei der GRündung beraten warst, wird es so sein.

Wenn nicht, musst Du Dir das Geschäft von der Gesellschafterversammlung genehmigen lassen.