Übersetzung+Original Verschnürt?

2 Antworten

Ich habe schon einige Dokumente zur Übersetzung in russische Sprache für die Verwendung beim russischen Konsulat eingereicht und machte auch meine Erfahrungen damit.

Für die Verwendung deutscher Dokumente durch russisches Konsulat müssen diese sogar mehrmals beglaubigt werden. In meinem Fall waren es die Geburtsurkunden der Kinder, die Eheurkunde, die Auszüge aus dem Geburtsregister und Bescheinigungen über Namensänderungen.

Alle genannten Dokumente mussten vorab als Original durch Haager Apostille beglaubigt werden, wodurch das Original samt des Beglaubigungsteils mit der ersten Schuppenfalte und dem Stempel der Dienststelle versehen wurde. Danach wurde das Dokument in der Form von der Übersetzerin kopiert, die Kopien der Übersetzung hinzugefügt und die linke obere Ecke des Stapels ebenso umgeknickt, geklammert und gestempelt.

Somit hatte ich zwei Dokumente. Das Original und die Übersetzung.

Danach ging es im Konsulat zum russischen Notar, welcher die Übersetzung öffnete, die Kopienblätter entfernte, statdessen die Originale einfügte und ein zusätzliches Blatt mit seinem Stempel und Unterschrift als letzte Seite einfügte.

Das ganze wurde dann entweder geklammert oder verschnürt und mit einem Siegel in form eines Aufklebers versehen. Dieses Dokument gilt dadurch als Originaldokument, welches für die Verwendung in Russland freigegeben ist und anerkannt wird.

666Phoenix  26.08.2020, 10:54

Ja, diese Erfahrung habe ich auch gemacht, wobei inzwischen auf die "Legalisierung" durch die russische Botschaft (respektive Konsulat) weitestgehend verzichtet wird, da man die Apostillen der Amts- oder Landesgerichte gegenseitig auch ohne diese "Lagelisierung" anerkennt.

sumi79  26.08.2020, 12:38
@666Phoenix

Dann wäre das neu. Vor zwei Jahren musste ich nämlich die Prozedur noch durchlaufen lassen.

666Phoenix  26.08.2020, 13:48
@sumi79

Entweder es wurde wieder eingeführt (meine Erfahrungen liegen schon mehr als 10 Jahre zurück) oder es hängt ein wenig vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.

Also ich halte das schon für möglich!

sumi79  26.08.2020, 15:16
@666Phoenix

In den letzten 5 Jahren war ich schon öfters im Konsulat und der Ablauf war immer wieder derselbe. Am Sachbearbeiter liegt es also nicht. Es muss sich wohl grundsätzlich in den letzten 10 Jahren etwas geändert haben.

666Phoenix  26.08.2020, 16:36
@sumi79

Nicht schlicht "verändert", sondern das wäre ja eine Rückkehr zu schlechteren Bedingungen!

Da ich oft für meine Firmen für Dokumente erst die notarielle Beglaubigung durch einen deutsche Notar, dann die Apostille für diese Beglaubigung bei einem zumeist weit entfernten deutschen Gericht (das nur nach Terminen arbeitete), danach die Legalisierung dieser Apostille durch russische Botschaft beantragen musste, die meist auch noch eine ebenfalls beglaubigte Übersetzung einforderte, dabei der Willkür mancher Angestellten der russischen Botschaften ausgesetzt war, die durch den plötzlich gehäuften Anfall dieser Arbeiten schlicht überfordert waren, aber natürlich mit einem Scheinchen auch zu beschleunigter Bearbeitung zu bewegen waren, darf ich hier etwas mitreden und diese bürokratischen Schindereien der russischen Behörden (jedenfalls der damaligen), die sich v. a. negativ auf die russischen Geschäftspartner auswirkten, ins rechte Licht rücken!

(Блин, das ist ja ein Satz- ich hoffe du kommst klar, sonst zerstückele ich ihn gern in seine Einzelteile!)

sumi79  26.08.2020, 17:50
@666Phoenix

Dann ist es wohl eine Verschlechterung. Mit dem langen Satz komme ich klar 😂👍

Die Apostille bekam ich dagegen komplett auf dem Postwege.

Das Originaldokument mit dem Antrag für Apostille versendet und nach dem Erhalt der Rechnung und anschließenden Zahlung ebenso auf dem Postwege mit Apostille zurück erhalten. Dauerte nur ein paar Tage und war ganz unkompliziert.

666Phoenix  26.08.2020, 18:07
@sumi79

Dann hattest du ein leichteres Leben. Wo ich gearbeitet habe, hätte es mit der lahmen deutschen Post vermutlich die doppelte Zeit gedauert, bis ich alle Dokumente zusammen gehabt hätte. Слава богу, прошло!

Beides: Es ist pro forma, und es stimmt.
Du hattest eine beglaubigte Übersetzung angefragt. Wahrscheinlich hat hat die Übersetzerin "verbinden" gesagt und nicht "zusammenbinden" -- worauf es ankommt, ist dass die Kopie des Originals so mit der Übersetzung verbunden wird, dass man beides nicht voneinander trennen kann, ohne es kaputt zu machen. Ich mache das mit Ösen, nicht mit einer Schnur.
Ohne diese Verbindung kann die Übersetzung z.B. von einer Behörde abgelehnt werden. Besser man hält die vorgeschriebene Form gleich strikt ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schrauberking 
Fragesteller
 25.08.2020, 15:06

Vielen Dank, ich habe im Internet recherchiert und dort stand, dass es nur darauf ankäme bei der Übersetzung "Ösen" etc. zu verwenden, damit in der Übersetzung nicht verändert werden kann. Dies erscheint mir ja auch logisch, da die Übersetzung an sich ja schon eine Urkunde ist bei der man bei passendem Falten (Schuppung) ja erkennen müsste, ob etwas verändert wurde oder nicht. Mir erschließt sich der Sinn deshalb nicht ganz.

languagewizard  27.08.2020, 12:54
@schrauberking

Im Internet stehen die unterschiedlichsten Dinge, nicht alle sind richtig, und bei uns ist die Praxis wie beschriebe. Ob das allen sinnvoll erscheint, ist dabei völlig unerheblich, schließlich hat man es mit Behörden zu tun . . . Schuppung plus Öse ist nicht erforderlich. Ich nutze NUR Ösen.