Urheberrecht an Übersetzung?

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Hier lohnt wie üblich ein Blick ins Gesetz, hier das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.

§ 3 Bearbeitungen Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Hinzu kommt die nötige Einwilligung des Inhabers weiterer Verwertungsrechte im Sinne von UrhG § 31 - also meist des Verlages, der die ausschließlichen Rechte am Original-Werk inne hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Grauwolf17 
Fragesteller
 06.06.2014, 11:40

Danke! Das heißt ich habe Urheberrecht auf meine Übersetzung eines Textes ohne Urheberrecht.. (?)

GerdausBerlin  06.06.2014, 12:33
@Grauwolf17

So ist es. UrhG § 2 Geschützte Werke:

"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke ..."

Aber eine Übersetzung nur per Übersetzungs-Software und/oder Internet-Maschine genießt keinen Schutz:

"(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen." (Ebenda.)

Es muss natürlich die dafür nötige Schöpfungshöhe erreicht werden, siehe Wikipedia. Wenn ich Napoleons "Merde" übersetze, genügt das sicher nicht ;-).

Auch sollten schöpferisch wesentliche Unterschiede zu schon vorhandenen Übersetzungen erreicht werden - was sicher nicht einfach ist.

Dies gilt aber nur, wenn man diese alten Übersetzungen kennt oder kennen müsste - siehe Was ist eine Doppelschöpfung?

Daraus: "Als Doppelschöpfungen werden identische oder nahezu identische Werke bezeichnet, die unabhängig von einander, d.h. ohne Kenntnis des jeweils anderen geschaffen wurden. Das Urheberrecht kennt keinen Prioritätsschutz. Im Falle einer Doppelschöpfung genießen beide Werke den gleichen Urheberschutz. Im Streitfall hat jedoch der Schöpfer des später entstandenen Werks die Beweislast. Er muss glaubhaft machen, das bereits vorhandene Werk zum Zeitpunkt seiner Schöpfung nicht gekannt zu haben. Gelingt dies nicht, so liegt offenbar eine Urheberrechtsverletzung vor."

Gruß aus Berlin, Gerd

Für die eigene, persönliche Nutzung darfst du den Text übersetzen.
Für die Veröffentlichung brauchst du aber das Einverständnis des Verfassers.

Du musst zuerst die Rechte am Text erwerben, bevor du ihn übersetzen und veröffentlichen darfst. Zu deinem privaten Vergnügen darfst du jeden Text übersetzen.

Grauwolf17 
Fragesteller
 05.06.2014, 20:43

Aber auf eine Übersetzung eines Textes ohne Urheberrecht hab eich ein Urheberrecht, oder?

Schuhu  06.06.2014, 08:27
@Grauwolf17

Es gibt keine ungeschützten Texte. Dadurch, dass der Verfasser ihn geschrieben hat, hat er automatisch die Rechte am Text. Du brauchst also die Erlaubnis, eine Übersetzung zu machen. Am Gewinn für den übersetzten Text (wenn ihr einen Verleger gefunden habt) wirst du und der Autor beteiligt. Das müsst ihr mit dem Verleger aushandeln. Rein theoretisch hast du das Recht an der Übersetzung (also niemand darf Teile daraus abschreiben und als eigene ausgeben), praktisch bist du aber an den Autor gebunden, der weiterhin entscheiden kann, ob deine Übersetzung oder eine andere veröffentlicht wird.

Grauwolf17 
Fragesteller
 06.06.2014, 11:38
@Schuhu

Aber Texte von bereits seit langer Zeit Verstorbenen haben doch kein Urheberrecht. Deshalb können ja Klassiker so billig gekauft werden, weil nur Druckkosten und nicht Rechterwerbskosten aufkommen.

Schuhu  06.06.2014, 11:59
@Grauwolf17

@ Grauwolf: Recht hast du. Hab ich gar nicht dran gedacht.