Übernahme Betriebskosten nach Wegfall ALG2

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter haben recht. Da du nicht mehr im ALG2-Leistungsbezug stehst, musst da die vollen Kosten alleine tragen. Du hättest die Möglichkeit, bei der Kommune (Wohngeldstlle) Wohngeld zu beantragen. Ob du anspruchsberechtigt bist, wird dort im Antragsverfahren geprüft und entschieden.

Die Unterhaltsnachzahlung betreffend folge ich deiner Argumentation, das Jobcenter wird das möglicherweise anders sehen und eine Rückzahlung der Leistung in Höhe der Unterhaltsnachzahlung vordern, da diese sich auf zurückliegenden Zeitraum mit Anspruchberechtigung auf den Unterhalt bezieht. Hier ist wohl ein Anwalt für Sozialrecht gefragt. Ich rate abzuwarten. Möglicherweise bekommst du später Post mit der Rückzahlungs- bzw. Erstattungsaufforderung. Dagegen könntest Einspruch einlegen.

wenn du derzeit nicht im Leistungsbezug bist, musst du die BK-Nachzahlungen alleine tragen, es sei denn das du aufgrund dessen wieder in die Hilfsbedürftigkeit rutscht. In dem Fall müßte sich das Jobcenter entsprechend beteiligen.

Wenn dir der rückständige Unterhalt in dem Zeitraum zufließt, wo du ohnehin keine Leistungen erhälst, brauchst du es nicht angeben.

devilie 
Fragesteller
 09.10.2012, 04:49

Danke für Deine Antwort. Naja, es sind 2 Betriebskostenabrechnungen. Ein mal die alte Wohnung und ein mal die neue Wohnung. Sind zusammen rund 500 Euro. Viel mehr ALG1 habe ich auch nicht sobald dort noch die Geringfügige Beschäftigung eingerechnet wurde (Nachberechnung kommt noch)

devilie 
Fragesteller
 09.10.2012, 04:52
@devilie

Außerdem fordert das JobCenter selbst noch Rückzahlungen aufgrund Bezug von ALG1. Auch rund 500Euro.

devilie 
Fragesteller
 09.10.2012, 04:54
@devilie

Und weil ALG1 noch nicht mit geringfügiger Beschäftigung berechnet ist, wird auch da noch eine Rückzahlung kommen.

albatros  09.10.2012, 08:37
@devilie

Wenn hier Doppelzahlung für denselben Zeitraum erfolgte, ist das so sicher wie das Amen in der Kirche.