Übergang von Minijob in Vollzeitbeschäftigung - Was ist zu beachten?

2 Antworten

Du meldest Deinem jetzigen AG die Arbeitsaufnahme des Vollzeitjobs zum 1. August. Da Du bei einem Minijob keine Steuern zahlst, sollte das kein Problem darstellen. Steuern und Abgaben bezahlst Du beim Vollzeitjob.

Deinen AG vom Vollzeitjob musst Du aber über den Minijob informieren. Verbieten kann der AG Dir diesen Job nur, wenn Du beim Minijob evtl. bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitest und/oder wenn das Arbeitszeitgesetz verletzt wird.

Die 10 Stunden, die Du maximal am Tag arbeiten darfst, dürfen mit beiden Jobs zusammen nicht überschritten werden und es muss auch die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Wenn Du z.B. bis 20.00 Uhr im Minijob arbeitest, darfst Dein Arbeitsbeginn im Vollzeitjob nicht vor 7.00 Uhr am nächsten Tag liegen.

Du könnstest aber auch deinen Minijob fortführen. Da dieser sozialversicherungsfrei ist, musst du diesen beim neuen Arbeitgeber auch nicht zwingend angeben, da du ja dort einen sozialversicherungspflichtigen Job ausübst. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab dem 1. des Monats oder zum Monatsende.

CappuPause 
Fragesteller
 11.07.2015, 11:34

Den kann ich aufgrund der Arbeitsstunden nicht mehr weiterführen, sodass ich kündigen muss. und du meinst die Kündigungsfrist ist 2 Wochen und nicht vier? also wenn ich bis zum 14. Juli die Kündigung einreiche, wäre das Arbeitsverhältnis am 31.07 beendet? Im Netz habe ich was von 4 Wochen gelesen.