Minijob in eigener Selbständigkeit?

4 Antworten

Auch wenn Du Waldmensch70 https://www.gutefrage.net/frage/minijob-in-selbststaendigersache-ausfuehren anscheinend nicht glauben magst, im Rahmen der Selbstständigkeit gibt es den Begriff "Minijob" einfach nicht. Wie groß oder klein der Umfang Deiner selbständigen Tätigkeit ist, spielt für die Steuer keine Rolle, während es bei einem echten Minijob https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/01_was_sind_minijobs/node.html bestimmte Voraussetzungen gibt. Minijobber sind aber immer abhängig beschäftigt.

Was Du beachten musst, hängt davon ab, welche Tätigkeit Du ausführen möchtest. Wenn diese als gewerblich einzuordnen ist, ist auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig. Aufgrund dieser würdest Du vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe eines ausgefüllten Fragebogens aufgefordert. Dies kannst Du aber auch unaufgefordert über Elster online erledigen. Viel mehr kann man erst mal nicht dazu sagen. Den Tipp von chanfan würde ich an Deiner Stelle beherzigen.

Was Deinen jetzigen Beruf angeht, den Du augenscheinlich nebenher weiterhin ausüben möchtest, so schau bitte in Deinen Arbeitsvertrag, was dieser zu Nebentätigkeiten regelt. Es kann nämlich sein, dass Du die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzeigen musst oder sogar genehmigen lassen.

Du bist entweder selbstständig oder angestellt in einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijobber!

Beides geht leider nicht :-((

Du mußt ganz einfach ein Gewerbe anmelden um selbständig zu sein...

Was bitte willst du denn damit bezwecken?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

einfache Antwort: im Bundesmärchenamt!

bei eigener Selbständigkeit gibt es KEINEN Minijob!

du bist dann Selbständig. Punkt.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.