Übergabeprotokoll beschrieb nicht den richtigen Zustand?

5 Antworten

ist ja schon mal gut dass ihr überhaupt ein Protokoll habt, sonst könnte euch der Vermieter noch heftiger über den Tisch ziehen.

Also draus lernen, vertrau niemanden auch wenn er noch so freundlich ist und bei der Übergabe der Wohnung immer alles peinlichst genau dokumentieren, bei Unklarheiten einen Spezialisten hinzuziehen und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

Wenn ihr alle den Mietvertrag und das Protokoll unterschrieben habt, dann wird die Forderung des Vermieters zu gleichen Teilen auf euch alle aufgeteilt.

Fluffi135 
Fragesteller
 13.09.2021, 20:35

Der Vermieter versucht grade die ganzen Kosten bei mir zu holen, sonst geht er vor gericht meinte er. Wir sind alle Hauptmieter, deswegen kann er das so machen..

jedoch habe ich einfach keine Geld ürbig, ich kriege 420€ im monat und davon geht wirklich alles im monat drauf.. Weiß einfach nicht mehr, was ich machen soll..

communicator9  13.09.2021, 20:43
@Fluffi135

Ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, aber nur aus Fehlern lernt man.

Kann dich ja verstehen, dass du sauer auf deinen Vermieter und deine Kumpels aus der Ex-WG bist, aber auch hierzu gibt es ein Sprichwort "den letzten beissen die Hunde".

Erklar deinem Vermieter die Situation, vielleicht lässt er dich das ganze in Raten abbezahlen.

Versuch doch nochmal mit den ex-Mitbewohnern zu reden und da noch etwas Geld zu besorgen - schliesslich seid ihr ja alle drann Schuld.

wieso?

Diese kamen durch den komplett Auszug nun zum Vorschein

die Möbel sind in der Wohnung verblieben.

wir haben nur eine Handvoll Leute, die unsere Aussage, dass die Wohnung damals schon so Wände hatte, bezeugen können, da diese z.B. bei der Besichtigung damals und beim Einzug dabei waren.

die reichen als Zeugen aus

wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt? ihr sein unrenoviert eingezogen - damit ist die Wohnung besenrein zu verlassen, mehr kann der Vermieter nicht verlangen.

was steht im Mietvertrag bzgl. Renovierung

Fluffi135 
Fragesteller
 13.09.2021, 19:56

Bei unserem Auszug mussten wir die Wohnung leider komplett räumen. Die Möbel standen allerdings schon, als wir eingezogen sind.

Die Zeugen sind allerdings nicht im Übergabeprotokoll vermerkt..

Wir sind Juli 2019 eingezogen.

Im Mietvertrag steht "Der Mieter ist verpflichtet, während der Laufzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen, wenn ihm die Wohnung renoviert übergeben wurde."

Und weiter unten steht außerdem "Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 1a. obliegen Schönheitsreparaturen (welche das genau sind würde ich nur auflisten, wenn Sie das benötigen xD Sind etwas viele, aber es geht im moment nur um streichen) durchgeführt hätte."

peterobm  13.09.2021, 20:01
@Fluffi135
Bei unserem Auszug mussten wir die Wohnung leider komplett räumen. Die Möbel standen allerdings schon, als wir eingezogen sind.

NEIN, nur die Sachen die euer persönliches Eigentum sind.

habt euch linken lassen. die Forderung würde ich vollumfänglich zurückweisen.

die Wohnung war NICHT renoviert. Zeugen sind vorhanden. der Vermieter will was, ergo muss er tätig werden; und zwar über Anwalt, bzw. auch Gericht.

wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt?

????

Fluffi135 
Fragesteller
 13.09.2021, 20:08
@peterobm

Wir haben die Wohnung von unseren Vormietern kostenlos übernommen, deswegen sind wir davon ausgegangen, da der Vermieter nicht wirklich was damit zu tun hatte, dass wir jetzt dafür zuständig sind..

Wir haben jedoch das Übergabeprotokoll unterschrieben, laut Vermieter ist das oberstes Beweismittel und somit müssen wir zahlen.. Und die drohen uns, dass wenns vor Gericht geht, wir die kompletten Gerichtskosten auch übernehmen müssen, wenn wir verlieren.

Echt doofe Sache grade, wir haben alle kaum Geld zur Verfügung und die anderen beiden melden sich nicht mehr.. Weiß deren Nummer und deren neuen Adressen zwar, aber bringt mir auch nichts wenn die einfach nicht antworten..

Und tut mir leid, von Juli 2019 bis zum August 2021 haben wir in der Wohnung gewohnt.

peterobm  13.09.2021, 20:17
@Fluffi135
Wir haben die Wohnung von unseren Vormietern kostenlos übernommen,
Die Wohnung war möbiliert an uns übergeben worden

damit dürften die Möbel in Eigentum des Vermieters übergegangen sein, der hat sich gefreut.

Und tut mir leid, von Juli 2019 bis zum August 2021 haben wir in der Wohnung gewohnt.

bei knapp 2 Jahren muss nicht unbedingt eine Renovierung stattgefunden haben.

Hast du/habt ihr das ÜP unterschrieben (was man als Mieter nicht sollte und auch nicht muss)? Was steht denn dazu drin? Habt ihr euch verpflichtet, die Renovierung zu bezahlen? Was steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen?

Fluffi135 
Fragesteller
 14.09.2021, 10:49

Laut unserem Protokoll hat nur meine Mitbewoherin unterschrieben, laut dem Vermieter und dessen vorliegendem Protokoll wir alle.

Wie meinst du das mit verpflichtet? Ich/Wir sage dem Vermieter von Anfang an dass es beim Einzug schon so aussah und wir deswegen nicht streichen wollen.. Der verweist dann immer aufs ÜP und dass wir damals in eine renovierte Wohnung gezogen sind, das stimmt aber einfach nicht.. Aber dieses doofe Protokoll wird uns jetzt zum Verhängnis..

Im ÜP steht eben, dass der Gesamtzustand "Gut" damals war. Also Wände und Böden, Fenster und Türen alles in Ordnung. Deswegen haben wir auch unterschrieben, wie gesagt dachten wir da "wenn der Zustand Gut ist, ist das auch gut für uns". Erste Wohnung und nicht weiter nachgedacht.

Zeugen, dass es damals schon so aussah, haben wir, wissen aber nicht, ob die anerkannt werden würden, da diese nirgendswo schriftlich notiert sind (meine beste Freundin war bei der Besichtigung dabei und meine Mutter und mein Bruder + seine Freunde + Familie haben beim Einzug geholfen - alle können sich daran erinnern, dass es eben beim Einzug schon so aussah.)

Im Mietvertrag steht "Der Mieter ist verpflichtet, während der Laufzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen, wenn ihm die Wohnung renoviert übergeben wurde."

Und weiter unten steht außerdem "Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 1a. obliegen Schönheitsreparaturen (welche das genau sind würde ich nur auflisten, wenn Sie das benötigen xD Sind etwas viele, aber es geht im moment nur um streichen) durchgeführt hätte."

Wer hat denn die Wohnung angemietet und das Protokoll unterschrieben?

Fluffi135 
Fragesteller
 13.09.2021, 19:59

Wir stehen alle als Hauptmieter drin, da es zum Einzug nochmal nen kompletten, kurzfristigen Mieterwechsel gab. Laut uns hat nur eine Person das Übergabeprotokoll unterschrieben und laut dem Vermieter wir alle. Der hat anscheinend ein anderes als wir, ich habe aber schon um Zusendung gebeten, aber noch nichts erhalten..

peterobm  13.09.2021, 20:03
@Fluffi135
Laut uns hat nur eine Person das Übergabeprotokoll unterschrieben und laut dem Vermieter wir alle. 

das kann er doch belegen ... oder etwa nicht? Zugzwang

Fluffi135 
Fragesteller
 13.09.2021, 20:09
@peterobm

Ich hab ihm wie gesagt darum gebeten, mir seine Version zukommen zu lassen, damit wir beide das Gleiche protokoll vorliegen haben. Mal schauen, ob da ne Antwort kommt oder drum rum geredet wird..

Da stehen Deine Chancen schlecht. Du hast dummerweise unterschrieben und keine Fotos gemacht. Du wirst zahlen müssen.

Fluffi135 
Fragesteller
 13.09.2021, 19:58

Nun, das ist sehr doof.. :') Ich habe im Monat manchmal nichtmal 20 Euro übrig, da werden die wohl nicht begeistert sein..