Anstehende Übernahme einer unrenovierten Wohnung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Auszug ist darauf zu achten, dass die Wohnung mit weißen Wänden übergeben wird".

Diese Klausel wäre ohnehin nichtig, denn einem Mieter darf die Wandfarbe nicht vorgeschrieben werden, auch nicht bei Auszug! Nach meinem Rechtsempfinden musst du die Wohnung besenrein zurückgeben bzw. nicht in einem schlechteren Zustand als übernommen.

Ich werde nie verstehen, warum Mieter zwar massig Löcher in die Wände bohren können, aber nicht bereit sind, diese bei Auszug zu verschließen und lieber Stress mit dem VM in Kauf nehmen. Das ist doch leicht zu beheben. (Diese Aussaghe bezieht sich nicht auf den Fragesteller, eher auf dessen Vormieter)

wenn es einen geldwerten Vorteil gab ( Mietfrei oder ähnliches ) muss man die Wohnung renovieren. Gabs sowas nicht muss man nicht renovieren.

Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsrenovierungen sollten auch überprüft werden ( besser zum Mieterverein oder so gehen, da es da auf die genaue Formulierung ankommt )

Wandfarbe darf nicht vorgegeben werden ( es müßen helle Farben sein egal ob gelb oder grau.... )

Zu Bohrlöchern usw. gibt es verschiedene Urteile von 10 bis über 60 in der Wohnung gelten da als vertragsgemäß.

Lass den Zustand , bei Übernahme in das Protokoll schreiben ! Dann ist der Zustand auch bei Auszug kein anderer ! Dazu , am besten Bilder machen ! Rechtlich bist du dann auf der sicheren Seite ! Auch wenn der Passus im MV missverständlich ist ist doch klar zu erkennen damit der Zustand der Wohnung bei Auszug derselbige sein muss wie beim Einzug ! Lg und viel Spass

Na super, lass dir im Übergabeprotokoll bei Übernahme der Wohnung attestieren, dass die Wohnung unrenoviert ist, dann brauchst du auch bei Abgabe der Wohnung nicht renovieren. Das ist sowieso die beste Lösung, jeder kann sich das herrichten, wie er will und gut ist es.

"es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war." Das ist der entscheidenden Passus! Und um den zu dokumentieren, brauchst du das Übergabeprotokoll.

wenn es einen geldwerten vorteil gibt muss man renovieren hatte das Problem und ging zum Mieterbund welcher mir dies bestätigte. Übergabeprotokoll war da also nutzlos

so das gesetz gibt es nicht mer das du die wohnung renovieren musst!!! eine wohnung verwohnt halt....und die löcher oder schäden musst du leider beseitigen. und lass es ruhig dann festhalten und geh zum mieterverein oder anwallt zb wenn rechtschutz hast .er darf per gesetzt eh die kaution halbes jahr behalten,aber dann muss er dir monatlich 10 % drauff zahlen nach den halben jahr.hab auch grad sowas änliches an hals..keine panik!!!glg