Anstehende Übernahme einer unrenovierten Wohnung
Hallo zusammen,
ich ziehe zum 1.2. in eine neue Wohnung. Der Boden wurde schön hergerichtet jedoch sind die Wände in einem unrenoviertem Zustand, sprich Löcher in der Wand und in verschiedenen hässlichen Farben. Die mündliche Aussage von Makler bzw. Vermieterin war folgende: "Wir übergeben die Wohnung mit ungestrichenen Wänden, sodass man bei Einzug nach seinem Geschmack streichen kann und dann bei Auszug nichts mehr machen muss".
Damit bin ich auch einverstanden
Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben. Es ist ein Standartmietvertrag. Ein kleiner Auszug:"Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden Farben zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war." Als Sonderklausel wurde jedoch festgehalten "Bei Auszug ist darauf zu achten, dass die Wohnung mit weißen Wänden übergeben wird". Der Auszug aus dem Standartteil und die Sonderklausel widersprechen sich also schonmal was zumindest die Wandfarbe angeht. Welche Regelung ist nun wirksam? Außerdem beinhaltet der Mietvertrag die üblichen Regelungen zu Schönheitsreperaturen ohne feste Fristen (also zulässig). Demnächst steht die Wohnungsübergabe an. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen um sämtliche Mängel auf dem Protokoll festzuhalten.
Nun meine Fragen:
Kann man in dem Übergabeprotokoll genau festhalten, welche Mängel vor dem Auszug zu reparieren sind und welche nicht? So nach dem Motto: "Die Wände hatten ja schön überall löcher und sie waren schlecht gestrichen, also muss ich bei Auszug von mir verursachte Mängel dieser Art nicht reparieren". Mir käme das entgegen. Meiner Meinung nach habe ich nämlich nicht viel davon wenn ich im Übergabeprotokoll festhalte welche Mängel bestehen, ich Vollidiot aber den Mietvertrag mit der Sonderklausel ("...mit weissen Wänden übergeben wird") unterschrieben hab.
Welche Regelung tritt denn eigentlich in Kraft, wenn wir auf dem Übergabeprotokoll festhalten, dass sich Löcher in den Wänden befinden und bei meinem Auszug ein paar Jahre später sind doppelt soviele Löcher in der Wand? Sagt man dann, ok die Wand wurde damals eh im schlechten Zustand übergeben, du musst nicht renovieren, oder sagt man, ok du hast den Zustand verschlechtert, du musst renovieren. Für letzteren Fall müsste man dann wohl Löcher zählen was auch komisch klingt aber doch irgendwie fair wäre, da man ja den Zustand verschlechter hat.
Wäre ein VERmieter nicht dumm wenn er schriftlich festhalten lässt, dass die Wände bei Auszug nicht renoviert werden müssen,(da sie ja unrenoviert übernommen wurden)? So eine Regelung würde mich als Mieter ja komplett befreien, egal wie sehr ich die Wände runterwohne
Jetzt hab ich viel geschrieben und bedanke mich schonmal bei denjenigen, die die Geduld hatten, meinen Text zu lesen.
Gruß Fred
5 Antworten
Bei Auszug ist darauf zu achten, dass die Wohnung mit weißen Wänden übergeben wird".
Diese Klausel wäre ohnehin nichtig, denn einem Mieter darf die Wandfarbe nicht vorgeschrieben werden, auch nicht bei Auszug! Nach meinem Rechtsempfinden musst du die Wohnung besenrein zurückgeben bzw. nicht in einem schlechteren Zustand als übernommen.
Ich werde nie verstehen, warum Mieter zwar massig Löcher in die Wände bohren können, aber nicht bereit sind, diese bei Auszug zu verschließen und lieber Stress mit dem VM in Kauf nehmen. Das ist doch leicht zu beheben. (Diese Aussaghe bezieht sich nicht auf den Fragesteller, eher auf dessen Vormieter)
wenn es einen geldwerten Vorteil gab ( Mietfrei oder ähnliches ) muss man die Wohnung renovieren. Gabs sowas nicht muss man nicht renovieren.
Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsrenovierungen sollten auch überprüft werden ( besser zum Mieterverein oder so gehen, da es da auf die genaue Formulierung ankommt )
Wandfarbe darf nicht vorgegeben werden ( es müßen helle Farben sein egal ob gelb oder grau.... )
Zu Bohrlöchern usw. gibt es verschiedene Urteile von 10 bis über 60 in der Wohnung gelten da als vertragsgemäß.
Lass den Zustand , bei Übernahme in das Protokoll schreiben ! Dann ist der Zustand auch bei Auszug kein anderer ! Dazu , am besten Bilder machen ! Rechtlich bist du dann auf der sicheren Seite ! Auch wenn der Passus im MV missverständlich ist ist doch klar zu erkennen damit der Zustand der Wohnung bei Auszug derselbige sein muss wie beim Einzug ! Lg und viel Spass
Na super, lass dir im Übergabeprotokoll bei Übernahme der Wohnung attestieren, dass die Wohnung unrenoviert ist, dann brauchst du auch bei Abgabe der Wohnung nicht renovieren. Das ist sowieso die beste Lösung, jeder kann sich das herrichten, wie er will und gut ist es.
"es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war." Das ist der entscheidenden Passus! Und um den zu dokumentieren, brauchst du das Übergabeprotokoll.
wenn es einen geldwerten vorteil gibt muss man renovieren hatte das Problem und ging zum Mieterbund welcher mir dies bestätigte. Übergabeprotokoll war da also nutzlos
so das gesetz gibt es nicht mer das du die wohnung renovieren musst!!! eine wohnung verwohnt halt....und die löcher oder schäden musst du leider beseitigen. und lass es ruhig dann festhalten und geh zum mieterverein oder anwallt zb wenn rechtschutz hast .er darf per gesetzt eh die kaution halbes jahr behalten,aber dann muss er dir monatlich 10 % drauff zahlen nach den halben jahr.hab auch grad sowas änliches an hals..keine panik!!!glg