Übergabeprotokoll bei kurzzeitiger gewerblicher Vermietung rechtsbindend?

4 Antworten

Hi,

als Vermieterin sollte man wissen, dass ein korrektes Protokoll bei Beginn und Ende der Mietzeit unerlässlich ist, natürlich von beiden Vertragsseiten unterzeichnet.

Ob das was vorhanden ist ausreicht um den Nachweis der Schäden zu führen, weiß ich nicht. Das wird im Zweifel ein Gericht feststellen müssen.

Fordere doch ersteinmal den Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auf, dann wird man schnell feststellen können, ob der Mieter dem auch nachkommt.

wie sagt man immer Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

ich hätte auf dem klassischen Weg ein schriftliches Protokoll vorher / nachher gemacht.

nimmt dir einen Anwalt.

Ohne exakte Dokumention des Zustandes vor der Übergabe und des Zustandes nach Rückgabe wird es im Streitfall schwierig mit der Beweislage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das läuft schon, du hast ja beweise

sein häkchen ist im extremfall einfach betrug und fälschung