Überdachung Dachterrasse nur mit Genehmigung vom Bauamt?

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Ja. Es handelt sich um eine bauliche Veränderung. Wahrscheinlich muss dem Antrag ein Statikgutachen beigefügt werden.

Soviel mir bekannt ist brauchst du für alle baulichen Maßnahmen die das äußere Erscheinungsbild eines Hauses beeinflussen eine Genehmigung. Also wohl auch für die Überdachung einer Dachterasse.

Wäre ja im 'genehmigungssüchtigen' Deutschland auch kein Wunder. ;-)

wenn es nicht Deine Wohnung ist, dann auf jeden Fall. Bei Eigentumswohnungen weiß ich nicht so genau

Trollhasser99  26.08.2010, 07:30

totaler Quatsch!

Wenne  26.08.2010, 07:37

Was hat die Tatsache ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt mit dem Bauamt zu tun?

Bei einer Mietwohnung sollte das natürlich auch mit dem Eigentümer abgesprochen werden. Der muss ja dann auch den Antrag beim Bauamt stellen.

nullintelligenz  26.08.2010, 08:21
@Wenne

schließlich und endlich entscheidet die Hausverwaltung oder ein Bauamt. Wenn diese meinen Du darfst eine Dachterasse überdachen dann geht es. Aber es gibt Ämter die dir auch nicht erlauben wenn sowas bei der Eigentümerversammlung beantragt wird. Nur als Beispiel, bei uns ist der Fall da entscheidet als aller letztes die Hausverwaltung und sie hat schon paar mal gegen uns Mietern und Eigentümern entschieden. Selbst das Gericht hat uns nicht viel helfen können.

Wenne  26.08.2010, 11:28
@nullintelligenz

In der Frage ging es um die Genehmigung vom Bauamt! Ob die Genehmigung einer Eigentümergemeinschaft vorliegt stand in der Frage gar nicht zur Debatte.

Auch wenn eine Eigentümergemeinschaft 100 mal beschließt, dass das Dach gebaut werden darf kann das Bauamt immer noch sagen: "Nein!"

Der Ausdruck "...schließlich und endlich entscheidet die Hausverwaltung oder ein Bauamt..." ist schlichtweg falsch. Die letzte Entscheidung liegt immer noch beim Bauamt!

Ich arbeite im Bauamt, du brauchst eine Genehmigung in jedem Fall!! aber bei "nur"einem Dach, sollte das nciht lange dauern.. :) ich hoffe ich konnte helfen :) LG

Trollhasser99  26.08.2010, 07:34

Es ist nicht überall gleich. Bei uns sind Dächer dieser Größe nicht genehmigungspflichtig.

mareke164  26.08.2010, 07:40
@Trollhasser99

Ach so, das wusste ich nicht :) ich dachte es ist überall gleich.. naja, bin auch nur Azubi :D

Wenne  26.08.2010, 07:44
@Trollhasser99

Da scheinen also die Bestimmungen nicht überall gleich zu sein. Das kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass da jedes Bauamt einen gewissen Handlungsspielraum hat.

Ich vermute mal dass es in Großstädten eventuell strenger gehandhabt wird als in eher ländlichen Gegenden.

Ob du eine Baugenehmigung brauchst, ist von den Bestimmungen in eurer Kommune abhängig. Bei uns braucht man bei dieser Größe keine Genehmigung. Einfach mal beim Bauordnungsamt nachfragen.