Einfamilienhaus Wie viel Etagen Genehmigung recht

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Das geht auch ohne Bebauungsplanm, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung und die Umgebung einfügt. Es kommt also auf den örtlichen BEbauungsplan oder die Umgebung an; grundsätzlich "kann" man ein Wohnhaus mit einer Wohnung (früher "Einfamilienwohnhaus" ) auf so viel Geschosse verteilen wie man möchte. Ich empfehle dann aber einen Fahrstuhl nicht zu vergessen!

Es kommt immer auf den Bebauungsplan an. Dieser sagt aus, wie viel Qm Grundfläche und wie viele Stockwerke. selber die Höhe des Kellers ist teilweise vorgeschrieben. Bauen darf man alles, es kommt nur drauf an wo!

Das Bauamt weiß so etwas. Mach dort eine Bau-Voranfrage. Dort ist es relativ verbindlich, hier nicht.

Frag beim Bauamt, Stichwort Geschossflächenzahl