Ab wann ist ein Bau ein Schwarzbau?

3 Antworten

Das hängt von der Gesetzeslage in deinem Bundesland ab. Da du das Bundesland nicht genannt hast, ist das schwierig zu beantworten. Für NRW z.B. sind genehmigungsfreie Vorhaben in § 65 Bauordnung aufgelistet. Nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW sind Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches) genehmigungsfrei; dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände.

Planst du einen Werkzeugschuppen im Sinne eines Abstellraums für Werkzeuge, wäre er in NRW genehmigungsfrei. Planst du einen Werkzeugschuppen im Sinne einer kleinen Werkstatt, wäre dies ein Aufenthaltsraum und damit genehmigungspflichtig.

Du musst aber aufpassen. Das ein Gebäude genehmigungsfrei ist, heißt nicht unbedingt, dass es auch an der geplanten Stelle zulässig ist. Genehmigungsfreie Gebäude müssen sich an alle baurechtlichen Vorschriften halten. Z.B. könnte es im 3m-Bereich um die Grundstücksgrenze problematisch sein.

Hallo, das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Eine Baugenehmigung wird wahrscheinlich nicht erforderlich, das ganze wird, wenn überhaupt, höchstens anzeigepflichtig sein. Einfach beim örtlichen Bauamt anrufen und nachfragen

Zakuma 
Fragesteller
 05.03.2017, 13:19

Werde ich dann mal machen vielen dank für die schnellen Antworten 

Frag mal beim Bauamt nach, aber denke das was du bauen willst ist in Ordnung.. meistens braucht man für größere Sachen ne Bau Genehmigung