Alg 1 + Alg 2 + Nebenverdienst?

3 Antworten

Die Berechnung erfolgt zunächst nach deinem ALG - 1 Anspruch,da darfst du wenn du deinen Nebenjob nicht schon min. 12 Monate ( 360 Tage ) vor deiner Arbeitslosigkeit hattest und das innerhalb von 18 Monaten nur 165 € ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 dazu verdienen,alles andere was darüber liegt wird dir von deinem ALG - 1 abgezogen !

Zusätzlich könntest du dann noch berufsbedingte Aufwendungen wegen der Beschäftigung geltend machen,also z.B. Fahrkosten die dir durch deinen Job entstehen.

Du bekommst also 614,10 € an ALG - 1,deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beträgt 320,50 € und deine derzeitige Aufstockung an ALG - 2 liegt bei 145,40 €.

Im Monat hast du dann also derzeit 614,10 € + 145,40 € = 759,50 €,abzüglich deiner 320,50 € für die KDU - blieben dir 439 € pro Monat.

Da einem Single derzeit als Regelsatz für den Lebensunterhalt nur 409 € pro Monat zustehen,liegt der übersteigende Betrag bei genau 30 € und bei diesen 30 € handelt es sich um die 30 € Versicherungspauschale auf sonstiges Einkommen die dir derzeit vom Jobcenter theoretisch von deinen 614,10 € ALG - 1 abgezogen wird.

Für das Jobcenter hast du also derzeit abzüglich der 30 € Versicherungspauschale nur 584,10 € an anrechenbarem Einkommen,addiert man dazu deine 145,40 € Aufstockung,dann kommt man auf eine Summe von 729,50 € und dabei handelt es sich um deinen Bedarf nach dem SGB - ll,der stünde dir also vom Jobcenter zu wenn du gar kein Einkommen hättest.

409 € Regelsatz + 320,50 € KDU = 729,50 € Bedarf pro Monat !

Wenn du nun eine Beschäftigung aufnimmst und da angenommen 408 € verdienst und auch aufs Konto bekommst,dann zieht dir die Agentur für Arbeit alles was über 165 € liegt von deinen 614,10 € ab,solltest du keine weiteren berufsbedingten Aufwendungen geltend machen können.

408 € Verdienst - 165 € ohne Anrechnung auf das ALG - 1 = 243 € anrechenbarer Betrag.

614,10 € - 243 € = 371,10 € auszuzahlendes monatliches ALG - 1 !

Durch deine Beschäftigung würde dann die 30 € Versicherungspauschale entfallen,dafür stehen dir dann vom Jobcenter die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag und genau in diesen sind diese 30 € schon einmal enthalten,die können pro Person nur einmal geltend gemacht werden.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen,was dann auf deinen Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet würde,der liegt also derzeit bei 729,50 € pro Monat.

Bei 408 € ohne Abzüge ( aufs Konto ) würden dir demnach erst einmal 100 € Grundfreibetrag zustehen,auf die 308 € welche die 100 € übersteigen kommen dann nochmal 20 % ( 61,60 € ) an Freibetrag dazu.

Dein gesamter Freibetrag liegt dann also bei 161,60 €,abzüglich von den angenommenen 408 € Verdienst bliebe ein anrechenbarer Betrag von 246,40 € pro Monat.

371,10 € anrechenbares ALG - 1 + 246,40 € anrechenbares Erwerbseinkommen ( bei 408 € ) = 617,50 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

729,50 € Bedarf nach dem SGB - ll - 617,50 € gesamtes anrechenbares Einkommen = min. 112 € monatliche Aufstockung vom Jobcenter.

Such dir aus dem Internet mal einen kostenlosen Rechner für das Wohngeld,gibst du einfach mal ein ,, Wohngeldrechner " und dazu den Namen deiner Stadt,sollte da ein höherer Anspruch als ca. 112 € bestehen,könnte es sein das dich das Jobcenter aufordert vorrangig Wohngeld zu beantragen.

Dann müsstest du aber deinen Rundfunkbeitrag wieder selber zahlen.

Das mit dem Freibetrag von 165€ zum ALG 1 wusste ich. Steht ja auch im Merkblatt drin. Aber das mit dem Freibetrag zum ALG 2 das wusste ich nicht. Steht mir das den wirklich zu? Weil wenn nicht würde ich ja nur ca. 20€ mehr haben ( 779,10 ), als ohne Arbeit ( 759,50€ ). 

@Teylar

Das steht dir ganz sicher zu bzw.sollte dir vom Jobcenter keine Aufstockung mehr zustehen,was ich nicht denke,weil der Unterschied von derzeit 145,40 € auf dann ca. 112 € nicht so groß ist,es steht dir aber zu 100 % eine finanzielle Unterstützung zu !

Entweder zahlt dir das Jobcenter diese ca. 112 € an Aufstockung oder du hast dann vorrangigen Anspruch auf Wohngeld,deshalb der Hinweis auf den Wohngeldrechner.

Bei 408 € Nettoeinkommen hast du also auf jeden Fall ca.112 € die dir an Aufstockung vom Jobcenter zustehen würden.

Du hast dann also min. ca.371 € ALG - 1 + deine 408 € Nettoeinkommen + deine ca. 112 € Aufstockung = 891 € pro Monat.

Dir bleiben wenn überhaupt, von den 409 € nur 165€. Das ist der Betrag, den Du zusätzlich verdienen darfst, weil das in etwa dem “Lohn“ eines 1€ Jobs entspricht. Genaures kannst Du beim Amt erfragen.

*408€

Bei einem Gehalt von 408 Euro wird die Aufstockung ganz sicher eingestellt.

Nur wenn dann der Bedarf inkl.Wohngeld gedeckt wäre,denn das würde dann eine vorrangige Sozialleistung sein !

@isomatte

Bei 614 ALG + 408 Euro Gehalt ist der Bedarf gedeckt.

@Caila

Man sollte schon wissen wie Einkommen auf SGB - lll bzw. SGB - ll Leistungen angerechnet wird bevor man eine Antwort gibt  !

@isomatte

Wenn sie über den Freibetrag hinaus verdient wird ihr das vom ALG abgerechnet. Also das was sie mehr verdient.


@Caila

Genau und wenn das ALG - 1 weniger wird muss der ALG - 2 Anspruch neu berechnet werden,dann wird das geringere ALG - 1 zur Berechnung heran gezogen und das Erwerbseinkommen und auf Erwerbseinkommen stehen einem Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu !

Lies dir meine Antworte bitte mal durch,dann verstehst du evtl.wie es berechnet wird.

@isomatte

Meine Grundaussage ändert sich dadurch nur bedingt. 
Die Warscheinlichkeit das die Aufstockung wegfällt ist dennoch gegeben.


@Caila

Denke ich mal nicht !

Normalerweise läge seine jetzige Aufstockung ohne Arbeit auch nur bei 115,40 € ( 145,40 € abzüglich 30 € Versicherungspauschale auf das ALG - 1 ) und dann mit 408 € Nettoeinkommen bei ca.112 € pro Monat.

Außerdem zählt beim Wohngeld nur die Kaltmiete inkl.Neben / Betriebskosten ohne Heizkosten,da kann man sicher von der derzeitigen Miete locker 40 € - 50 €  abziehen,so dass dann nur noch etwa 270 € - 280 € Miete in die Berechnung einfließen würden.

Der monatlich anfallende Rundfunkbeitrag müsste dann ja auch wieder berücksichtigt werden,also wird es weiterhin bei einem Anspruch auf eine Aufstockung bleiben.

@isomatte

Ich habe das Wohngeld mal mit den ca. Werten berechnet,da kam ein evtl.Anspruch von 45 € pro Monat raus,vom Jobcenter stünde ihm über das doppelte ( ca.112 € )  zu und eine Befreiung für den Rundfunkbeitrag gibst da auch noch !

@isomatte

614, 10 ALg 1
+  165
Was sie dazu verdienen darf.  ( da der rest abgezogen wird hab ich ihn komplett weggelassen)

779 ,10 für eine Person das reicht.

Viel mehr bekommt ein Harz4 Empfänger auch nicht.

Wenn sie dann trotzdem noch Aufstockung bekommt, dann gehts ihr verdammt gut.

@Caila

Also als nur Alg 2 Empfänger dürfte neben den regelsatz 409€ und kdu 320,50€, noch dazu verdienen. Bei einem z.b. 450€ Job wären dann 170€ anrechnungsfrei. 

Also wären das,

129 regelsatz

+320,50 kdu

+450 nebenjob

=889,50 gesamt

Das würde ich bekommen, wenn ich nur alg 2 Empfänger wäre. 

Falls ich mich nicht verrechnet habe

@Caila

Wer arbeiten geht,soll auch zumindest etwas mehr in der Tasche haben als ein ALG - 2 Empfänger der nicht arbeiten geht und warum soll man nicht das mitnehmen was einem gesetzlich vom Staat zusteht,wenn man von seiner Vollzeitarbeit nicht mehr seinen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten kann !

Jeder Millionär hat seinen Steuerberater der das beste rausholt,da regt sich keiner auf,da wär es aber angebracht,die nutzen auch nur ihre gesetzlichen Möglichkeiten aus.

@Teylar

Ich komme auf 899,50 € !

@isomatte

Stimmt, da hab ich mich vertippt.