Gibt es noch das Übergangsgeld bzw. Überbrückungsgeld bei Arbeitsaufnahme?

2 Antworten

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Nachweislich (!) einen Antrag auf Darlehn bis zur ersten Lohnzahlung stellen. Der Arbeitsvertrag geht die ARGE nichts an, da er auch leistungsirrelevante Daten enthält. Dafür gibt es extra das Formular "Einkommensbescheinigung", das der Arbeitgeber ausfüllen muss. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Ja, gibt es! Muss aber explizit beantragt werden.

Sieh zu, dass du persönlich zum Amt gehst und mach es dringend mit dem Hinweis auf die Kinder! Denn bis die leistung dann überwiesen und auf deinem Konto ist, vergehen mal eben locker 10 Tage.