Gibt es noch das Übergangsgeld bzw. Überbrückungsgeld bei Arbeitsaufnahme?
So,
habe folgende Angelegenheit.
Mein Mann hat endlich eine Festanstellung bekommen seit dem 15.3. Seinen ersten Lohn bekommt er am 15.4. Habe die Arbeitsaufnahme der Arge gemeldet. So, nun kam ein Brief das vorerst alle Leistungen still gelegt werden, bis die Höhe des Einkommens und der Arbeitsvertrag vorgelegt wird.
Habe schon mit dem AG gesprochen dieser hat aber gesagt das ich die Bescheinigung erst Ende des Monats zurückbekomme für die Arge.
So, was soll ich jetzt machen, wie soll ich Anfang nächsten Monat meine ganzen Rechnungen etc. bezahlen, geschweige denn die Nahrung für meine Kinder ? habe einen Säugling von 6 Monaten !!!!!
Gibt es hierfür so eine Art Überbrückungsgeld ?
Danke
2 Antworten
Nachweislich (!) einen Antrag auf Darlehn bis zur ersten Lohnzahlung stellen. Der Arbeitsvertrag geht die ARGE nichts an, da er auch leistungsirrelevante Daten enthält. Dafür gibt es extra das Formular "Einkommensbescheinigung", das der Arbeitgeber ausfüllen muss. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Siehe auch hier , vor allem Punkt "Bei Arbeitsaufnahme" : http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Ja, gibt es! Muss aber explizit beantragt werden.
Sieh zu, dass du persönlich zum Amt gehst und mach es dringend mit dem Hinweis auf die Kinder! Denn bis die leistung dann überwiesen und auf deinem Konto ist, vergehen mal eben locker 10 Tage.