Twitch Entbannungsanträge, Briefgeheimnis?

1 Antwort

Schwammiges Thema.

Darüber haben schon Gerichte geurteilt und der Generalkonsens ist, dass es verboten ist, private Briefe/ Emails zu veröffentlichen. Dabei wird das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Bei geschäftlichen Emails sieht das schon ein wenig anders aus, hier ist es zwar auch ohne Zustimmung des Absenders verboten, aber das wird durch das öffentliche Interesse abgeschwächt.

Ich bin stark der Meinung, dass solch ein „Antrag“ keine private Korrespondenz mit dem Youtuber darstellt. Im Gegenteil halte ich das sogar für eine geschäftliche Korrespondenz, denn der Youtuber ist definitiv ein Unternehmer.

Nun stellt sich nur noch die Frage, ob die Rechte des Absenders das öffentliche Interesse überwiegen. Ich hab mir mal kurz angesehen, was bei solchen Entbannungsanträgen etc. so gezeigt wird und welchen Inhalt diese „Anträge“ letztlich haben.
Das ist in der Regel sicherlich einfach nur dummes Geschwätz, Beleidigungen oder kleine Witzchen. Man kann also nicht sagen, dass das Interesse der Absender erheblich groß ist bzw. die Folgen einer Veröffentlichung so überwiegen, dass das öffentliche Interesse keine Gewichtung findet.

Das öffentliche Interesse, von dem ich hier ständig Rede ist, schlicht, dass es für die Zuschauer lustig sein könnte. Und abgewogen mit den Konsequenzen überwiegt der Humor.