TV durch Schaden defekt - Haftpflicht?

6 Antworten

Hallo,

die Sache ist i.d.T. etwas komplizierter, als es auf den ersten Blick den Anschein macht.

Zunächst einmal kann man festhalten, dass Du hier - verursacht durch die Handlung eines Dritten (in diesem Fall: der Freund) - einen Schaden erlitten hast. So weit, so (un)gut.

Um nun die Haftungsgrundlage für einen möglichen Schadenersatz zu überprüfen, muss man schauen, ob ein schuldhaftes Handeln (oder analog schuldhaftes Unterlassen) gegeben ist. VERURSACHEN ist nämlich nicht zwingend gleich VERSCHULDEN.

Zunächst einmal muss man sich im konkreten Fall fragen, ob der Freund mit umherfliegenden Splittern aus der Wand rechnen musste und dann ob diese Splitter üblicherweise einen Gegenstand in der Nähe potentiell hätte beschädigen können. Da niemand hier im Forum die Beschaffenheit der angebohrten Wand noch den Abstand der "Baustelle" zum beschädigten TV kennt, muss diese Frage leider schon einmal unbeantwortet bleiben.

Nehmen wir aber einmal an, dass der Freund hier tatsächlich fahrlässig gehandelt hat. Dann muss darüber hinaus noch geklärt werden, a) ob Dich hier ein Mitverschulden trifft (eine Schutzabdeckung für den Fernseher muss ja nicht zwingend im alleinigen Aufgabenbereich des Freundes liegen) und b) ob im Rahmen der hier ggf. vorliegenden Gefälligkeitsleistung möglicherweise ein (stillschweigender) Haftungsausschluss vorliegt. Auch diese beiden Punkte sind aus der Distanz nicht zu beantworten.

Vor genau diesen Fragen hat aber auch möglicherweise der Schadensachbearbeiter der Versicherung gestanden und sich (Achtung: Spekulation) dafür entschieden, nun keinen endlosen Schriftverkehr inklusive Kostenvoranschlag oder gar Sachverständigengutachten zu beginnen, sondern eine pauschale Schadenregulierung anzubieten.

Zur Höhe dieser Regulierung kann man nun zwar durchaus geteilter Meinung sein. Es gilt aber zweierlei zu beachten: 1.) Das Gerät ist gebraucht (1 Jahr ist in der Elektronikbranche mittlerweile eine halbe Ewigkeit) und 2.) die Grundfunktion des Geräts ist weiterhin gegeben (wenn ich das richtig verstanden habe, kann man GRUNDSÄTZLICH noch TV schauen, richtig?).

Insofern ist die Zahlung von 200,- € möglicherweise auch gar kein Versuch, den Schaden 1 : 1 zu ersetzen, sondern ein Angebot nach dem Motto "Es steht nicht einmal fest, dass wir überhaupt leisten müssen. Also ist das schon ein Entgegenkommen und Ausgleich für den verminderten Sehgenuss.".

Es steht aber jedem Geschädigten frei, die Regulierung in dieser Form und Höhe abzulehnen und einen höheren Schadenersatz zu fordern. Um diesen dann auch duchsetzen zu können, empfiehlt es sich, den Schaden OBJEKTIV zu belegen (dies nur als Hinweis, weil das persönliche Fernseherleben sehr subjektiv ist...).

Viele Grüße

Loroth

P.S.: Steht denn schon DEFINITIV fest, dass eine Reparatur ÜBER den 200,- € liegen würde?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Versicherungen, große Werbung nicht alle gut, wenn es um Schadensersatz geht.

Neuer TV 100% wenn Er im Laden steht. Gekauft und daheim 80%. Angeschlossen ein Paar Stunden geschaut 50%, 6 Monate Alt 30%.
Jetzt kommt der Wiederbeschaffungs Wert Marktübliche Preise. Ist fast wie mit den Autos, kaum gekauft schon bis 60% weniger Wert, je nach Modell.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
alice242 
Fragesteller
 10.08.2020, 12:30

True Story...

Wiederbeschaffungswert Neu 1400€ gebraucht ab 750€.

DerHans  10.08.2020, 12:32

In der Haftpflicht gilt GRUNDSÄTZLICH der Zeitwert. Mehr müsste der Verursacher auch nicht zahlen.

Wenn er selbst zahlen müsste käme er auch gar nicht auf die Idee, mehr anzubieten.

In diesem Fall sollte der Geschädigte froh sein, dass der Versicherer nicht näher hin gesehen hat. Sonst hätte er gar nichts bekommen.

Für 200€ können wir uns kein gleichwertiges Modell kaufen ...

Ja klar, es wird ja schließlich nur der Zeitwert entschädigt in der PHV!

Neuwertentschädigung gibt es in der Hausratversicherung z.B. durch Überspannungsschaden (falls versichert), jedoch nicht durch Splitter vom Bohren...

Ein Freund hat bei uns die Löcher gebohrt und beim Bohren ist ein Splitter von der Steinwand ist in unseren Flachbildfernseher geflogen. An der Stelle gibt es jetzt weiße Pixel und äußerlich ist er auch leicht beschädigt...

Dies wäre doch mal ein Beispiel für die Fernsehdedektive 🤣

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Neupreis lag bei knapp 900€ und die Haftpflicht zahlt nur 200€.
Das Gerät ist 1 Jahr alt.

Wodurch hat der Versicherer (welcher?) diese Höhe begründet? Geht er von einer Reparatur aus? Hast du inzwischen mit der Schadenabteilung telefoniert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
alice242 
Fragesteller
 10.08.2020, 13:00

Nein ist jetzt der nächste Schritt.

wattdennnu2  10.08.2020, 13:01
@alice242

...ich hatte drei (vier) Fragen gestellt.

Die haben euch doch sicherlich ein entsprechendes Gutachten zum Marktwert vorgelegt, oder nicht? Bei nur 900€ Neuwert kann es ja schon kein sonderlich hochwertiges Gerät gewesen sein. Ein gebrauchtes Gerät dieser Art ist entsprechend auch nicht viel wert.

alice242 
Fragesteller
 10.08.2020, 12:29

Nein kam kein Gutachten, nur ein Brief das sie 200€ zahlen...

Hochwertig ist natürlich relativ. Die Marke fängt mit S and und hört mit Y auf.

Es war im Sale. Falls ich mir ihn wieder kaufen möchte, müsste ich 1400€ hinblättern.

Valnar25  10.08.2020, 12:31
@alice242

Es steht euch nun frei nachzuweisen, dass der Zeitwert höher ist.

uschifragen  10.08.2020, 15:21

Bei solchen Bagatelle Schäden wird kein Gutachten gemacht.

Valnar25  10.08.2020, 15:51
@uschifragen

"Gutachten" ist hier einfach eine Marktanalyse zum Wiederbeschaffungswert. Geht ruck zuck und kostet nicht viel, die meisten Versicherer arbeiten hierzu mit GfK zusammen.

DerHans  10.08.2020, 16:23
@uschifragen

Wenn der Geschädigte mehr will, muss er seinen Schaden beweisen.