TÜV abgelaufen - Wie lang darf die Frist für die Hauptuntersuchung überzogen werden?
Letzten Monat ist mein TÜV abgelaufen. Muss ich mit Strafen bzw. Bußgeldern rechnen oder gibt es eine generelle Frist, in der ich ohne weiteres den TÜV nachholen kann.
Wie lange darf man die HU beim TÜV überziehen?
Welche Strafen kommen auf mich zu wenn der TÜV abgelaufen ist?
Kostet die HU mehr wenn der TÜV abgelaufen ist?
3 Antworten
Hallo,
die Gültigkeit der Hauptuntersuchung darf man überhaupt nicht überziehen.
Lediglich ist es in den ersten zwei Monaten sozusagen "kostenlos".
Ab dem dritten Monat gibt es eine Strafe und die Gebühr für die Hauptuntersuchung erhöht sich um 20 %.
Wirst du am ersten Tag der "Überziehung" angehalten, bekommst du dennoch eine Mängelkarte, musst dann meist innerhalb von zwei Wochen zur Hauptuntersuchung und die "erledigte" Mängelkarte wieder bei der Polizei vorzeigen.
Viele Grüße
Michael
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden.
Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- 20% Mehrkosten beim TÜV durch die intensivere Prüfung wen der Termin überzogen wurde
Generell darfst du die nicht überziehen.
Das kommt immer darauf an, wie lange du überziehst. Sind es mehr als 2 Monate, musst du 15€ zahlen, mehr als 8 sind es 60€ + 1 Punkt in Flensburg.