TÜV 2 Monate abgelaufen. Strafe bei HU?
Hallo mein Tüv ist seit September abgelaufen, habe leider erst am Freitag einen Termin, wäre dann ja der 02.11. , muss ich da bei der Hu/Au eine Strafgebühr oder so zahlen?
6 Antworten
Nein musst du nicht nur wenn dich die Polizei erwischt. Mein TÜV war im August abgelaufen und war im Oktober. Musste nur die normale Gebühr zahlen.
Echt? Warum musste ich dann nicht mehr zahlen? Hab sogar noch gefragt ob das jetz mehr kostet und der Kerl hat nein gesagt weil nur Polizei oder Ordnungsamt strafen erlassen dürfen.
Danke Tanja du liegs schon richtig, nich so schnell verunsichern lassen, ich warte immer auf antworten, von leuten die gerade die, die erfahrung gemacht haben, aber solche "halbwissende" verbauen einen dass, dann leider immer wieder (btw. googeln kann ich selber), ers ab dem 3. monat kommen 20% drauf...
Bei überziehen von mehr als 2 Monaten wird eine" Strafgebühr" von 20% aufgeschlagen.
Seit 1. Juni 2012 wird nach Überziehen der HU-Fälligkeit grundsätzlich nicht mehr rückdatiert. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Damit wird eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise wieder sichergestellt.
Wird der Vorführtermin jedoch um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die HU-Gebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes um 20 Prozent erhöht.
Quelle ADAC http://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/hu-und-au/default.aspx
Und das schreibt der TÜV selber dazu
Bei TÜV NORD Mobilität wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings muss der TÜV-Mitarbeiter bei Überziehung um mehr als 2 Monate Ergänzungsuntersuchungen durchführen, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen.
beim adac link kommt nur werbung für ne adac prepaid karte...
Bei mir nicht. Ich lande bei "- Haupt- und Abgasuntersuchung - Neue Regeln für DEKRA, TÜV und Co."
naja hilft mir ja nich weiter was bei dir kommt, wenn du mal genau hinguckst siehst du auch dass dein link nich korregt dargestellt wird siehe "/default.as..." am ende
Nein musst du nicht! Der TÜV wird lediglich zurückdatiert. Anders ist es wenn dich die Polizei auf dem Weg zu TÜV anhält und kontrolliert.
Muss er wahrscheinlich wohl, und der TÜV wird nicht mehr zurück Datiert.
So Leute, hier ein Link dazu, der komplett, was anderes sagt. Ich hatte mich, in meiner ersten Antwort auch vertan.
Ich war kürzlich auch knapp zwei Monate drüber und musste nichts bezahlen. Es wird nur nicht mehr zurück datiert.
Da hast du aber Glück gehabt.
Muss er wahrscheinlich wohl.