Welche Strafe droht bei Überschreitung der 7-Tage-Frist einer Mängelkarte (wegen überfälliger Hauptuntersuchung)?

2 Antworten

Das kostet nichts in dem Sinne, daß es ein Bußgeld dafür gibt.

Wen Du die Mängelkarte nicht zurückschickst, wird Dich die Behörde anmahnen, danach die Stillegung von Amtswegen einleiten.

Diese Kosten hast Du dann zutragen.

Rufeinfach Eure Zulassungsstelle an und schildere den Fall, daß Du den Wagen reparieren läßt, aber jetzt in Urlaub bist, der Wagen aber nicht bewegt wird. Wenn Du wiederkommst verkaufe ihn.

Alternativ stelle ihn auf ein Privatgrundstück und melde ihn ab.

Für das Amt ist es nur wichtig, daß entweder die HU positiv abgeschlossen wird oder das Auto abgemeldet ist.

Danke für Deine Antwort! Die Frage ist, lässt sich ein Auto angemeldet besser verkaufen als abgemeldet? Und wie schnell reagiert die Behörde? Die Mängelkarte werde ich denen auf jeden Fall zukommen lassen, nur eben etwas verspätet, weil ich nicht da bin. Wenn die erst nach einem Monat aktiv werden, könnte man ja Glück haben.

Dann gibt es eine teure Anzeige. Eventuell wird das Auto zwangsweise abgemeldet, der Stempel abgekratzt. Dann kann das Auto abgeschleppt weil ein abgemeldetes Fahrzeug nichts auf der Straße zu suchen hat. Alles unnötige Kosten. Beauftrage jemand anderes das Auto zu verkaufen und ab zu melden. Da das Auto nur noch für den Export taugt rufe doch die an die in der Zeitung inserieren kaufe alle Autos ohne Tüv.

Dass ich die Export-Experten kontaktieren werde, ist schon klar. Nur hab ich eben erst in zwei Wochen Zeit dazu. Und jemand anderes kann / will ich nicht damit beauftragen. Meine Überlegung ist, dass das Auto vielleicht mehr Kaufinteressenten findet, solange es noch angemeldet ist. Dann lässt sich z.B. mit leichterem Gewissen eine Probefahrt machen. Und meine Vermutung ist, dass nach 7 Tagen einfach noch nichts passiert, weil die Behörde einfach nicht so schnell arbeitet (oder arbeiten kann). Jetzt wollte ich nur rauskriegen, ob das schon jemand durchgemacht hat und meine Vermutung bestätigt oder widerlegt.