Trotz Vollzeit Job Wohngeld oder ALG2?

3 Antworten

ALG 2 vermutlich nicht, kommt aber drauf an wie teuer deine Wohnung ist und was in der von dir angenommenen Großstadt als angemessen anerkannt wird.

Wohngeld nur, wenn du irgendwelche Frei- und Abzugsbeträge (nach dem Wohngeldgesetz) oder erhöhte Werbungskosten geltend machen kannst. Ansonsten liegst du bei einem Bruttoverdienst von 1.400 EUR über der Einkommensgrenze für einen 1-Personenhaushalt.

8Easy8 
Fragesteller
 17.03.2015, 08:58

Vielen Dank

Bei 1400 € Brutto hast du als Single ca.1040 € Netto !

Es kann dann theoretisch beides in Betracht kommen,wobei Wohngeld die vorrangige Leistung wäre.

Beim Wohngeld gibt es genügend kostenlose Rechner im Internet,die dir das ausrechnen können.

Auch für das ALG - 2 gibt es kostenlose Rechner,aber die sind meist nicht genau und man kann nicht alles eingeben was für den Leistungsanspruch Berücksichtigung finden würde.

Ich geb dir mal ein Beispiel für das ALG - 2 :

Du hättest eine angemessene Wohnung die zwischen 45 qm - 50 qm groß ist und 440 € warm kosten würde.

Dann läge dein derzeitiger Regelsatz bei 399 € + deine 440 € Warmmiete,dass sind deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung und das würde deinen Bedarf von angenommen 839 € ergeben.

Auf dein Bruttoeinkommen kannst du dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen,dieser würde dann min.300 € betragen.

Diese min.300 € würden dir von deinen ca.1040 € Netto abgezogen und würden dein anrechenbares Einkommen von ca.740 € ergeben.

Demnach stünden dir in diesem Fall noch min.ca.99 € zu.

Würdest du mit einem PKW - fahren müssen oder andere öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen,dann könnten noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden,wenn man mehr als ca.55 € pro Monat zahlen muss.

8Easy8 
Fragesteller
 17.03.2015, 17:15

Aber in zb Hamburg bekommt man keine solche Wohnung (zB 45qm für 450€ warm). :-/

isomatte  17.03.2015, 17:36
@8Easy8

Dann erkundigst du dich beim zuständigen Jobcenter,was für 1 Person als angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt wird !

Kannst aber auch im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Da suchst du dir deine Stadt aus,wenn nicht vorhanden,dann das was in der Nähe liegt,dann hast du erst einmal einen Anhaltspunkt.

Denke nein. Du kannst im Internet über Google mal einen "Wohngeldrechner" laufen lassen. ALGII gibt es nicht, das kann ich dir so sagen. LG

8Easy8 
Fragesteller
 16.03.2015, 20:31

Okay, trotzdem danke.