Werden beim Wohngeld die Fahrtkosten zum Arbeitgeber berücksichtigt?

1 Antwort

Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung gehören zu den Werbungskosten und werden bei der Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte berücksichtigt, wenn die Werbungskostenpauschale von jährlich 1.000 Euro überschritten wird. Berücksichtigt werden aber nur die Entfernungskilometer.