Trotz Kündigung an die Abschlussprüfung?

2 Antworten

das kommt öfter vor und es kommt darauf an, was im Aufhebungsvertrag steht. 

Man kann sagen alle Rechte und Pflichten sind abgegolten, dann muss er sich als externer zur Prüfung anmelden und auch bezahlen

man kann vereinbaren, dass er bis zur Prüfung freigestellt ist, die Prüfung aber noch bezahlt wird, aber dass, auch wenn er durchfällt der Betrieb ihn nicht mehr weiter verlängern muss.

wie gesagt, es gibt unterscheidliche Möglichkeiten

also soviel ich weiß funktioniert das, kenne selbst jemand der in seinen Ausbildungsbetrieb gekündigt wurde und von Zuhause aus dann für die Prüfung gelernt hat und zur Prüfung gefahren ist.

Aber glaube man muss dann selbst für die Prüfungsgebühr aufkommen.

Danke für die info👍 In deutschland ist es so, habe ich mal gehört. Ind der schweiz bin ich mir eben nicht sicher. Aber danke. Ich werde mal am biz anrufen

@Dominikdf121

nein nicht beim BIZ anrufen sondern bei der IHK oder HWK wo dein Kollege die Prüfung ablegt, und dein Kollege muss schon selbst da anrufen nicht du.

@Arina555

Das problem ist, dass es die IHK und HWK nicht in der schweiz gibt.