Treuhandkonto PI?
In der PI gibt es ein Treuhandkonto. Die Frage ist nun, wer gibt einem Auskunft welcher Betrag sich noch auf diesem Konto befindet. Würde mich interessieren da man ja mehrere Jahre einbezahlt und Kosten von TH und Gläubiger abgehen. Wie kann man hier den überblick behalten. Kann darf oder muss der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder einem Auskunft geben ??
2 Antworten
Der Treuhänder kann, muss aber nicht darüber Auskunft geben.
Außerdem kannst Du das in etwa selbst ausrechnen, wenn Du immer aufschreibst was gepfändet wurde.
Am Ende der PI gibt es meines Wissens nach eine Abrechnung. Zumindest in Summe. Wie viel Geld stand zu Verfügung, was davon haben Gläubiger, Verwalter und Gericht bekommen.
Da es die Möglichkeit auf Verkürzung der PI gibt, würde ich behaupten man hat auch Anspruch auf eine Zwischenrechnung. Denn wie soll man sonst wissen, ob man den Antrag auf Verkürzung stellen kann...?!?
Genau darum geht es. Gerichtskosten sind bezahlt und insolvenzverwalter auch. Was ich an 35% benötige weiß ich auch nur was hat der IV bzw. TH noch auf dem Konto. Das muss man doch mitgeteilt bekommen.
Also wenn der Verwalter nicht reagiert, würde ich mal bei Gericht anfragen.