Treuhandkonto PI?

2 Antworten

Der Treuhänder kann, muss aber nicht darüber Auskunft geben.

Außerdem kannst Du das in etwa selbst ausrechnen, wenn Du immer aufschreibst was gepfändet wurde.

Am Ende der PI gibt es meines Wissens nach eine Abrechnung. Zumindest in Summe. Wie viel Geld stand zu Verfügung, was davon haben Gläubiger, Verwalter und Gericht bekommen.
Da es die Möglichkeit auf Verkürzung der PI gibt, würde ich behaupten man hat auch Anspruch auf eine Zwischenrechnung. Denn wie soll man sonst wissen, ob man den Antrag auf Verkürzung stellen kann...?!?

freiburg0815 
Fragesteller
 05.12.2018, 11:14

Genau darum geht es. Gerichtskosten sind bezahlt und insolvenzverwalter auch. Was ich an 35% benötige weiß ich auch nur was hat der IV bzw. TH noch auf dem Konto. Das muss man doch mitgeteilt bekommen.

DieMoneypenny  05.12.2018, 12:31

Also wenn der Verwalter nicht reagiert, würde ich mal bei Gericht anfragen.