Ist das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus erlaubt?

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Den Vermieter musst du informieren. Es ist grundsätzlich das Abstellen von all dem was du schilderst unstatthaft, sowohl aus Brandschutz- als auch allgemeinen Sicherheitsgründen. Der Vermieter muss die Nachbarin abmahnen und darf bei Nichtbefolgung sogar kündigen.

Zuvor kannst du gerne mit der Dame sprechen und sie auf ihr Fehlverhalten und dessen mögliche Konsequenzen hinweisen. Möglicherweise reicht das schon. Wenn nicht s.o..

"Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn sie sich durch die Gegenstände im Hausflur und Treppenhaus beeinträchtigt und gestört fühlen. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht für diese Flächen trägt und bei Unfällen ggf. haftet, ist er berechtigt, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Klauseln in der Hausordnung oder im Mietvertrag."

Deshalb würde ich den Vermieter einmal ansprechen, damt er tätig wird.

Quelle:http://www.anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html

Du solltest unbedingt mit ihr reden, nein das darf nicht sein. 

sie muß für Abhilfe sorgen,andernfalls den Vermieter informieren, oder wer dafür zuständig ist (Hausverwaltung)?

Ja, wir haben einen Hausverwalter. Würde natürlich erst mit ihr reden, bevor ich ihn anspreche. Sie sagte auch mal, als ein Regal und eine andere Truhe dort stand, dass sie es wegräumt, da war ich natürlich erleichtert. Jetzt steht da eine Kinderbank und Mülltüten etc. Sowas muss doch jedem klar sein, dass man sowas nicht ins Treppenhaus stellt. selbst wenn man kein Bock hat, den Müll runter zu bringen ...

@proximal

Sollte, ist es aber anscheinend nicht?

also rede mit ihr, höflich aber bestimmt, weise sie auch darauf hin, daß du den Hausverwalter informierst  u. warte, was passiert!

Bei Mehrfamilienhäusern gehört das Treppenhaus bzw. der
Flur zu den Gemeinschaftsräumen. Das bedeutet dass diese von allen auch „bestimmungsgemäß“ genutzt werden dürfen. Sprich: Von A nach B innerhalb des Gebäudes zu kommen. Aus Sicherheits-/ und Brandschutzgründen sind Treppenhäuser / Flure nicht dazu da, diese als zusätzliche Stellfläche zu nutzen. Trotzdem sind Ausnahmen möglich. Je nach Hausordnung ist unterschiedlich geregelt was trotzdem auf dem Flur stehen darf. Öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorgaben sind dabei immer unbedingt zu wahren.

Was in Treppenhäuser / Flure stehen darf
– Kinderwägen.
– Rollatoren und andere Gehhilfen.

– Rollstühle.

– Schuhe – auf jeden Fall vorübergehend. Beispielsweise
zum Trocknen bei schlechtem Wetter.

– Religiöse Gegenstände (Kreuz, Madonnenfigur, …). Sofern
niemand beeinträchtigt wird.

– Dekoration – wie beispielsweise Weihnachts- oder
Osterschmuck. Sofern niemand beeinträchtigt wird.

Was nicht in Treppenhäuser / Flure stehen darf bzw. vom
Vermieter verboten werden kann

– Möbel (z.B. Kommoden, Schuhschränke, Garderoben, …).

– Sportgeräte (z.B. Fahrräder).

– Pflanzen.

– Müll.

-> Ich würde vorher in die Hausordnung schauen bzw.
das Ganze mit dem Vermieter absprechen.

Quelle: 
www.immobilien-einblick.de/hausordnung

nicht erlaubt, ist ein Fluchtweg. Nur leider: Du bist weder Vermieter noch Hausverwaltung.

Davon ist auch nicht die Rede!