Mietwohnung: Pflanzen im Treppenhaus?

4 Antworten

Nichts. Nimm die Pflanzen rein.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rumpelkammer-treppenhaus_016188.html

"Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d. h., dort dürfen weder die Zugänge versperrt sein noch darf dort brennbares Material gelagert werden. "

Schau in die Hausordnung oder den Mietvertrag.

Meistens ist es so, dass keine Gegenstände im Flur abgestellt werden dürfen, dass es aber trotzdem gemacht wird. Solange sich kein Mieter darüber beschwert, passiert auch nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ihr habt leider das Pech mit diesem Mieter. Da wird man nichts machen können.

Das Treppenhaus gehört im Grunde nicht zur Mietsache, folglich kann der Vermieter/Hausverwalter das Abstellen von Pflanzen, Schuhschränkchen usw. auch verbieten. Hinzu kommt noch, daß bei Treppenhäuser der Fluchtweg aus Brandschutz-/Sicherheitsgründen offen gehalten werden muß. Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht grundsätzlich nicht berufen.

Das Treppenhaus gehört im Grunde nicht zur Mietsache

Doch, allerdings unentgeltlich.

Das Aufstellen der Pflanzen ist unzulässig. Das gilt natürlich für alle Mieter.