Treppenhaus reinigung mietwohnung?

3 Antworten

Treppenhausreinigung gilt i.d.R. von Treppenabsatz zu Treppenabsatz. Oder gemäß Vereinbarung in einem 3 Parteienhaus - alle 3 Wochen wischt einer das komplette Treppenhaus.

Aber der Mieter der Erdgeschoßwohnung ist nicht von der Pflicht zur Reinigung befreit.

Und etwas Gegenteiliges wird wahrscheinlich auch in Eurem Mietvertrag nicht vereinbart worden sein. Und damit solltet Ihr diese Forderung zurückweisen.

Was steht in der Hausordnung? Das ist relevant!

Nein.

Normalerweise ist jede Etage für sich selbst verantwortlich.

Heißt, Ihr oben wischt abwechselnd bis zum nächsten Absatz unter Euch. Die Mieter der unteren Etage wischen ihre Etage.