terrassentür verzogen und undicht wer zahlt bei Eigentumswohnung?

2 Antworten

Salue

Die Antwort ist unmissverständlich. Die Terassentür gehört zum Sondereigentum.

Die Instandhaltung Deines Eigentums ist Deine Sache.

Tellensohn

Sollte in der Teillungserklährung der WEG stehen ob die Fenster dazu gehören ! Meistens Gemeinschaftseigentum , dann zahlt auch die WEG für neue !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung