Teleskopabwehrschlagstock - Geschlossener Behälter

2 Antworten

Im §42a Waffengesetz ist die Rede von einem VERschlossenen Behältnis, es reicht nicht aus, wenn es nur geschlossen ist. Nun gibt es aber ein interessantes Urteil dazu (AG Kiehl 597 7.8.2009), hier hat der Richter einen fest verschnürten Rucksack als verschlossenes Behältnis anerkannt und den Mann frei gesprochen, der in diesem Rücksack ein Einhandmesser bei sich trug. Das ist zwar eine niederschwellige Auslegung aber dann müsste ein abgeschlossenes Handschuhfach im PKW auf jeden Fall als ein solches gelten. Ich würde eine Hülle aus festem Material nehmen und ein kleines Schloss mit Zahlenkombi oder Schlüssel anbringen. Das dürfte reichen. Im übrigen darf sich jedermann in diesem Land auf Notwehr berufen wenn er sich in einer Notwehrsituation mit einem Schlagstock zur Wehr setzt. Ob er diesen sofort aus dem Gürtel zieht oder erst ein Schloss aufsperrt ist egal. Das hat nix mit Affekt zu tun.

NameVergebenFFS  22.05.2016, 23:58

Die Frage ist ein wenig älter, aber:

Der Notwehrparagraph kann denjenigen zwar von Körperverletzung freisprechen, wenn der Staatsanwaltschaft imzuge dessen aber bekannt wird, dass die Notwehr mit einer illegalen / nicht legal führbaren Waffe getätigt wurde, wird garantiert eine neue Anzeige wegen Besitzes / nicht rechtmäßigen Führens dieser Waffe gestellt.

Slaytanic88  26.05.2016, 13:44
@NameVergebenFFS

Das ist nicht korrekt. Es wurden schon Leute in echter Notwehr mit illegal besessenen Feuerwaffen erschossen. Nach  deutschem Recht kann ein und dieselbe Tat nicht legal und zugleich illegal sein. Wenn echte Notwehr vorliegt, wird man nicht bestraft wenn man sich mit einer Waffe wehrt die man nicht haben darf. Soweit mein Kenntnisstand.

Er darf nicht direkt zugriffbereit sein. Eine "Affekthandlung" wäre damit ausgeschlossen.

Eine Anwendung wäre also immer "vorsätzlich"

Marv09 
Fragesteller
 04.05.2014, 14:27

Gilt das Handschuhfach als direkt zugriffsbereit? Wenn der Teleskopschlagstock dort in der Hülle eingepackt liegt?

Droitteur  04.05.2014, 14:39
@Marv09

Es heißt dort "verschlossen", nicht "geschlossen" - das ist ein wesentlicher Unterschied.

Vergleiche nur mal "eine Tür schließen" vs. "eine Tür verschließen".

Marv09 
Fragesteller
 04.05.2014, 17:22
@Droitteur

Was würde denn dann "verschlossen" sein? In einem Safe verschlossen?

Droitteur  04.05.2014, 17:27
@Marv09

Jedenfalls nicht in einem nicht abschließbaren Handschuhfach - im Übrigen ist der Begriff (wohl auch für dich offensichtlich) auslegungsbedürftig. Auseinandersetzungen dazu findest du per Google und in Büchern ;)

Marv09 
Fragesteller
 04.05.2014, 17:31
@Droitteur

Deswegen kamen die Fragen bei mir auf, weil es für mich keine klaren Festlegungen gibt. Vielen Dank auf jedenfall =)

Droitteur  04.05.2014, 17:36
@Marv09

Da hast du recht :) Im Zweifel darum lieber ein mit Schlüssel zu sicherndes Behältnis nehmen. Ein abschließbares Handschuhfach würde ebenso reichen - ein Rucksack mit Vorhängeschloss wohl auch.

Wenn dich die Hintergründe interessieren, kann ich wie gesagt nur zu Büchern raten. Wenn du einfach nur die praktische Auswirkung wissen willst, dann rate ich dazu, sich auf die sichere Seite zu stellen und abzuschließen. Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, kann man natürlich die Argumente für sich formulieren und versuchen zu überzeugen - aber ansonsten ist es freilich einfacher, sich außerhalb jeden Verdachts und nicht in die Einzelfallabwägung zu stellen ;)

Marv09 
Fragesteller
 04.05.2014, 17:47
@Droitteur

Also kann ich nicht damit argumentieren, dass sich der Gegenstand in einem verschlossenem Behälter befunden hat. Vielen Dank =)

Slaytanic88  26.05.2016, 13:46
@Marv09

Ein Teleskopschlagstock im abgeschlossenen Handschuhfach des Autos ist 1. erlaubt und 2. nicht zugriffsbereit weil erst aufgesperrt werden muss. Wenn man es intelligent lösen will, kauft man sich eine sehr große Taschenlampe womit man auch zuschlagen kann oder legt sich nen Schraubendreher vorn rein. ;-) Beides keine "Waffen".