Teilzeitjob und 400€ Job im gleichen Unternehmen?

7 Antworten

Nein bei 2 Jobs im gleichen Haus geht man immer von Sozialversicherungsbetrug aus.

In der Regel nicht.

Im Gegensatz zu den bisherigen Antworten welche leider falsch sind, ist auch eine geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber möglich bei dem man bereits einer Hauptbeschäftigung nachgeht. icke01 hat es richtig geschrieben. Die beiden Jobs müssen deutich voneinander abgrenzbar sein sonst würde ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis angenommen.

Beispiel: Hauptbeschäftigung: Bürokaufmann Nebenbeschäftigung: Reinigungskraft

Wago1956  20.10.2009, 14:21

Das war früher, viel früher mal richtig.

Seit ca. 10 Jahre geht das NICHT mehr !

Epiic  20.10.2009, 14:38
@Wago1956

Hast Du da zufällig eine Quelle dazu? Ich war mir so sicher das meine Aussage korrekt ist das ich mich nicht nochmals vergewissert habe ;-/ Hatte er kürzlich etwas zu diesem Thema in der Hand, aber finde es gerade nicht.

Epiic  20.10.2009, 16:31
@Wago1956

Habe nun selber etwas gefunden;

BSG, Urteil vom 16.2.1983 - 12 RK 26/81

Wenn auch ziemlich alt scheint es doch noch Gültigkeit zu haben, mein obiger Beitrag ist also wirklich falsch ;-(

Wenn dies funktionieren würde, würde man die Sozialversicherung umgehen. Grundsätzlich kann eine Person nur eine Hauptbeschäftigung haben, sowie mehrere Aushilfsbeschäftigungen, die jedoch insgesamt den Betrag von € 400,-- nicht übersteigen dürfen. Hauptbeschäftigun und Aushilfsbeschäftigung in einer Firma sind dabei nicht möglich.

ja. wenn du einen job auf lohnsteuerkarte hast, ( egal ob teilzeit oder vollzeit) kannst du (egal wo) noch einen 400,- € job machen.aber es sollte im gleichen unternehmen nicht der gleiche job sein.

Wago1956  20.10.2009, 14:22

Das geht schon lange nicht mehr !!!

Ein Arbeitgeber, ein Arbeits/Dienstverhältnis, auch, wenn verschiedene Tätigkeiten.

Ruf doch mal einen Betriebsprüfer von der AOK an, der gibt Dir gern kostenlos Auskunft !