Kindergeld trotz Teilzeitjob?

4 Antworten

Nein, Kindergeld berechtigt ist nur wer unter 25 ist und sich in einer Ausbildung befindet. Aber auch nur solange vorher keine andere bereits abgeschlossen wurde.

Leider falsch...

@siola55

Schulzeiten habe ich außen vor gelassen da der Fragesteller arbeiten geht.

Das selbe gilt für Ausbildungsförderne Maßnahmen von Jobcenter

Nein Kindergeld bekommt man bis 25 aber nur solange derjenige Ausbildung macht oder studieren.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

wie z.B.: Abgeschlossene Berufsausbildung/abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen!!!
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.

usw.

...oder auch für Ausbildungssuchende.

@siola55

Die werden in der Regel vom Jobcenter in kürzester Zeit in eine Ausbildungsförderne Maßnahme gesteckt

Das deine Eltern oder du über das 18 Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen, muss ja einen Grund haben, also das du z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend gemeldet bist, oder das du sogar schon einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche hast.

Wenn du diese Voraussetzung weiterhin erfüllst und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, dann steht den Eltern oder dir auch weiterhin Kindergeld zu.

Die Höhe des Einkommens spielt im Bezug auf das Kindergeld seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Würdest du z.B. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dann dürftest du in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder dann neben einer weiteren Ausbildung, in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten.

Sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen und der Anspruch würde für die Monate entfallen, in dem die durchschnitten 20 Wochenstunden überschritten würden.

Falls du eine dieser Voraussetzungen erfüllst:

Bild zum Beitrag

Der Kindergeldanspruch ist bereits seit 2012 vom Einkommen unabhängig! Näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Arbeit, Ausbildung und Studium, Kindergeld)

Schule abgeschlossen, keine Ausbildung; Ausbildungssuchend gemeldet?

nein, damit erlischt das Kindergeld

Auch bei "Ausbildungssuchend" gemeldet bei der Berufsberatung besteht Kindergeldanspruch für die Eltern ;-)

siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse

@siola55

deswegen die Nachfrage

2 Reihe 1. Wort lautet wie