Teilzeit, freiberuflich und mini Job?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Netto interessiert nicht wirklich in dem Zusammenhang. Brutto wäre interessant.

Außerdem unterrichte ich yoga auf freiberuflicher Basis, aber da sind die Einahmen gering, circa 200€ monatlich.

2.400,- € p.a.? Übungsleiterpauschale?

Jetzt würde ich gern noch einen Mini Job annehmen. Zahle ich Ende das Jahres Steuern drauf?

Wenn der Minijob pauschal läuft, bleibt er außen vor. Wenn er über Klasse VI läuft wäre das etwas ungünstig.

Was macht denn der Ehegatte, ihr seid ja gemeinsam veranlagt also weniger "ich" mehr "wir".

Also ein Ehepaar wobei Ehepartner 1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und selbständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb hat plus Ehepartner 2 wohl mit ebenfalls Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Ich rate zum Steuerberater.

Ich sehe schon, Steuerberater wird mir nicht erspart bleiben. Danke aber schon mal für die Antworten. Was heißt pauschal läuft? 

Meine Mann arbeitet Vollzeit und wir haben beide Steuerklasse 4, obwohl die Kombination 3 und 5 wahrscheinlich besser wäre. Aber anscheinend soll sich das ja alles am Ende des Jahres ausgleichen???

 

@ybyb1980

obwohl die Kombination 3 und 5 wahrscheinlich besser wäre

Warum besser?

Damit habt ihr monatlich mehr Geld zur Verfügung, was ihr dann aber beiseite legen müsst, da es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Nachzahlung kommt.

Was heißt pauschal läuft? 

Minijobs bis 450,- € können vom Arbeitgeber pauschal mit 2% besteuert werden. In dem Fall wäre der Minijob für den Arbeitnehmer steuerneutral. Er darf zwar keine Werbungskosten hierfür geltend machen, jedoch wird das Einkommen auch steuerlich nicht zu anderen Einkünften hinzuaddiert.

Alternative und in deinem Fall schlechte Alternative wäre die Abrechnung über Lohnsteuerabzugsmerkmale. Da insgesamt nur ein Arbeitsverhältnis über die Klassen I bis V laufen darf, wäre der Minijob damit in der VI und würde eurem Einkommen voll zugerechnet.

Kann man so pauschal nicht sagen. Der Gewinn aus dem Yogakurs erhöht natürlich dein zu versteuerndes Einkommen und wirkt sich auf die Steuerprogression aus.

Wichtig: Umsatz =/ Gewinn