EM-Rente: Ex-Arbeitgeber muss Fragebogen der DRV ausfüllen - wozu?

3 Antworten

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hallo,

die arbeitgeberauskünfte spielen dahingehend eine rolle, welche tätigkeiten du zuletzt ausgeübt hast.

waren es angelernte, höher angelernte, facharbeiter oder facharbeiter mit leitungsfunktion...meistens in der betrachtung ob du noch einen facharbeiterstatus als vor 1961 geborener besitzt.

in der regel werden durch die arbeitgeber niedrigere qualifikationen aus meiner 20jährigen erfahrung aufgezeichnet, da sie wohl befürchten noch eingruppierungsklagen zu bekommen.

sollte das geschehen, musst du durch zeugen beweisen können dass du höherwertige tätigkeiten ausgeübt hast.

sollte der arbeitgeber dir anlerntätigkeiten bescheinigen, vierlierst du deinen facharbeiterstatus (wenn es dann hierum gehen sollte) und es wird im rentenantragsverfahren nur noch geprüft wieviel stunden du irgeneine tätigkeit 6stunden und mehr 5tage die woche verrichten kannst.

beste grüsse

dickie59

vielen dank für den stern und viel erfolg.

lg  dickie59

An Deiner Stelle würde ich in einen Sozialverband eintreten (SoVD oder VDK). Monatsbeitrag 5 €. Ist preiswerter als jeder Rechtsanwalt oder Rentenberater. Dir wird in jedem Fall von kompetenten Fachleuten geholfen - meine Erfahrung.

bin fast in dein erfahrung soviel ich weiß die rechnen immer mit der lezten abrechnung falls du EM-Rente bekommst :) das war kein fachlichen antwort von mir sondern ein kleine erfahrung:) viel erfolg beim nächsten fachlichen antworten