teilungsversteigerung kosten der rücknahme des antrags?

1 Antwort

Hallo liebes Teckteam, 

wenn der Antrag vor der Terminsbestimmung zurückgenommen wird, dann fallen die Terminsgebühr und die Verteilungsgebühr ja offenbar nicht an. Die Verfahrensgebühr dürfte aber angefallen sein. Diese beträgt 573,00 € bei einem Verkehrswert von 120.000,00 €. 

Die Gebühr für die Anordnung des Verfahrens von 100 € haben Sie ja offenbar bereits gezahlt. Diese erhalten Sie nicht zurück. 

Wenn der Sachverständige bereits tätig geworden ist zur Ermittlung des Verkehrswerts, dann sind dessen Kosten natürlich auch bereits angefallen. Wie hoch diese sind, kann ich Ihnen nicht exakt sagen, weil das nach Stundenaufwand abgerechnet wird, die Stunde zu 85 €. Es könnte sich aber in der Größenordnung von 1.600,00 € bewegen. 

Weitere Informationen zur Teilungsversteigerung (auch zu den Kosten) finden sie unter www.teilungsversteigerung.net

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Zu weiteren Fragen können Sie sich gern direkt an mich wenden. Kontaktdaten finden Sie auch unter obigen Internetadresse. 

Viele Grüße 

Ihr Klaus Dreyer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung