Teilselbstständigkeit / Freundschaftsdienste im Bäcker- und Konditorbereich?
Hallo liebe Community, wer kennt sich hier sehr gut aus?
Meine Frau backt schon seit über 10 Jahren leidenschaftlich gerne, und ihre Backwerke sind nicht nur wunderschön, sondern auch in Textur und Geschmack perfekt.
Sie bereut seit Jahren, dass sie in ihrer Jugend keine Konditorenausbildung gemacht hat.
Nun denkt sie doch darüber nach, ihr Talent zu vermarkten, möchte gerne im kleinen Stil auf Bestellung und gegen Bezahlung Kuchen, Torten, herzhaftes und weiteres Gebäck anbieten.
Nun zum Kern meiner Frage:
Inwiefern gelten hier Einschränkungen bezüglich des geschützten Ausbildungsberufes? Ist der Aufbau eines kleinen Gewerbes eventuell mit einer Sachkundeprüfung möglich? Inwieweit geht das noch als bezahlter Freundschaftsdienst oder Nachbarschaftshilfe durch, für die dann möglicherweise keine Sachkundeprüfung erforderlich ist?
Vielleicht hat ja jemand bereits praktische Erfahrungen in genau diesem Bereich gesammelt oder kennt sich rechtlich sehr gut damit aus.
Für jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.
2 Antworten
Frage:
besteht für die zu backenden Kuchen eine separate Küche?
wenn nein: Thema durch.
die Privatküche DARF für solche Zwecke nicht verwendet werden.
es MUSS eine Gewerbeküche vorhanden sein, die durch das Gesundheitsamt abgenommen werden MUSS
https://www.selbststaendig-machen.net/cafe-eroeffnen/
ein Sachkundenachweis ist für eine derartige Selbstständigkeit nicht notwendig.
Aaaaaber - Kuchenverkauf "außer Haus" :
https://respektherrspecht.de/selbstgebackene-kuchen-verkaufen-ohne-meister/
NEIN, wenn du den Link von wilees gelesen hättest, hättest du die Antwort auf deine Frage!
Super, danke :) meine Frau würde das gerne von zu Hause aus betreiben, heißt es gibt weder ein Café noch eine Gewerbeküche. Ist das auch mit der privaten Küche zu Hause möglich?