Sachkundeprüfung und dem sogenannten §34a Schein für Türsteher mit 17 machen?

2 Antworten

Frage einfach deine Lehrer, Eltern oder das Arbeitsamt (ich bin aus Österreich)! Auch bei der Wirtschaftskammer kann man dir vielleicht helfen! Oder direkt einen Türsteher fragen! Hoffe, ich konnte dir helfen! 😉

Frag bei der zuständigen IHK nach.. allerdings ist es egal ob Du mit 17 die Sachkunde hast oder nicht, Du darfst vor erreichen des 18 Lebensjahres nicht im Bewachungsgewerbe produktiv arbeiten. Volljährigkeit ist zwingend erforderlich.