Teilhabe am Arbeitsleben und Erwerbsminderungsrente bzw. Frührente. Wie müssen wir vorgehen?

8 Antworten

Was sich rechtlich hinter dem Begriff "Teilhabe am Arbeitsleben" verbirgt kannst Du hier nachlesen:

http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/33.html

Von einer zu unterschreibenden Erklärung habe ich allerdings noch nie etwas gehört.

Ich würde an Deiner Stelle den Entlassungsbericht der Reha abwarten und dann ggf. einen Rentenantrag stellen.

Sollte der Entlassungsbericht nach 4 Wochen immer noch nicht vorliegen unbedingt anmahnen.

Hallo,

kurz und knapp auf deine Frage.

Bei der Prüfung auf teilhabe am Arbeitsleben wird gleichzeitig das Leistungsvermögen geprüft.

Sollte dieses unter 6 und gar unter 3 Stunden fallen, wird gleich die Erwerbsunfähigkeitsrente beschieden.

Ansonsten bitte anrufen und fragen, ob der Antrag auf Erwerbsminderung noch gestellt werden soll. Versichertennummer bereit legen.

Beste Grüße

Dickie59

Konrad Huber  18.03.2016, 10:00

Bei der Prüfung auf teilhabe am Arbeitsleben wird gleichzeitig das Leistungsvermögen geprüft.

Sollte dieses unter 6 und gar unter 3 Stunden fallen, wird gleich die Erwerbsunfähigkeitsrente beschieden.

Berichtigung:

Erwerbsminderungsrente und nicht Erwerbsunfähigkeitsrente!

Seit 1.1.2001 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Ausnahme:

Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 Geborene!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad 

Dickie59  18.03.2016, 10:37
@Konrad Huber

RICHTIG, Erwerbsminderungsrente (manchmal wird man auch angesteckt, die falschen Begrifflichkeiten zu verwenden.

Dein BU Hinweis ist völlig orientierungslos für die Userin, welche 1982 geboren ist.

Lieber Konrad, ich berate täglich die private BU Versicherung und Leistungen aus der GRV, die Kunden die nach 1961 geboren sind (bitte nicht wieder gleich auf dem Monat korrigieren) sind völlig verwirrt, wenn ich Ihnen noch meine Rechtslage (1959 geboren) oder der Versicherten vor 1961 geboren erläutere...was soll das?

Hilft Ihnen das?, wenn es nicht mehr zutrifft?

Du musst dann auch noch erläutern wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt (ich muss in einem Beruf arbeiten in dem ich qualifiziert bin oder ich habe meinen Facharbeiterberuf nachweislich wegen Krankheit aufgegeben, dann wird bei diesem auf Berufsunfähigkeit geprüft)

Diese Tiefe versteht kein Usern mehr allgemein.

Dickie59

Hallo Kerstin1982,

Sie schreiben:

Teilhabe am Arbeitsleben und Erwerbsminderungsrente bzw. Frührente. Wie müssen wir vorgehen?

Antwort:

2016 - 58 = 1958 geboren!

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, abgesunken ist!

Trifft dieser Sachverhalt so zu, kann bei der DRV eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt eingreicht werden!

Stichwort:  "Arbeitsmarkt-Rente!"

Die Krux bei der Sache ist aber, daß die DRV oft mit Verweisungsberufen argumentiert und daß im Hintergrund immer der Arbeitsmarkt eine Rolle spielen wird! Außerdem werden Arbeitsmarkt-Renten meist nicht geleistet, wenn die betreffende Person in Deutschland den Wohnsitz abmeldet und ins Ausland zieht!

Diesen Unwägbarkeiten kann man aus dem Weg gehen, wenn man in der eigenen Krankenakte glasklar nachweisen kann, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon/videos

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

In der Reha war jemand da und hat ihn die Erklärung zur Teilhabe am Arbeitsleben unterschreiben lassen. War dies ein Fehler? Was genau bedeutet diese Erklärung? Was hat er nun weiter zu erwarten?

Antwort:

Ob eine derartige Maßnahme mit 58 Jahren Sinn machen würde, darf stark bezweifelt werden!

Diese Erklärung zurückziehen, also rückgängig machen!
Wie soll man sich hier verhalten? Kann er nicht einfach einen Antrag auf Frührente stellen?
Antwort: Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV einreichen, eigene Krankenakte laut dem Roten-Faden optimieren, Rechtsschutz sicherstellen, bei Antragsablehnung ggf. Rechtsbeistand (z.B. VDK) hinzuziehen und Widerspruchsverfahren vom Rechtsbeistand abwickeln lassen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Aus eigener Erfahrung:

Wenn noch nicht geschehen dem VDK oder dem Sozialverband https://www.sovd.de/ beitreten. Kostet nicht viel und dort ist man auf solche Dinge spezialisiert.

Erst einmal den Rehabericht abwarten (obwohl es zur Entlassung einen vorläufigen Bericht gegeben haben müsste.

Eine EU Rente "nur wegen diesem Vorfall" zu erhalten, kann ich mir nicht vorstellen. Sei denn,es gibt noch andere Erkrankungen.

Selbst eine Schwerbehinderung die mehr als 50% ist, könnte fraglich sein.

Der Rentenversicherung ist es egal, ob man in seinem Beruf noch arbeiten kann. Dann muß man sich eben was suchen, das seinen körperlichen Ansprüchen gerecht wird. Pförtner, Tütenkleben oder weis der Kuckuck.

Wenn es keinen freien Job dafür gibt, dann ist es das Problem des AA.

Also erst einmal abwarten was der Arzt sagt - alles andere ist Glaskugellesen.

Und sich auch mal in diese richtung schlau machen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliches_Eingliederungsmanagement

Und noch einen weiteren Tipp:

Immer schön die Krankmeldung absenden und auch ab und wann mit dem Arbeitgeber Kontakt halten, ob es absehbar ist, wann man wieder zur Arbeit kommt. !!! Entweder per mail, wenn telefonisch, dann aufschreiben wann und mit wem über was gesprochen.

Mir zum Beispiel hat man Verfehlungen unterstellt und mich dafür abgemahnt.

Nach über 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und obwohl denen klar ist, dass ich wohl kaum die Arbeit wieder aufnehmen kann.

siola55  17.03.2016, 22:20

Wenn noch nicht geschehen dem VDK oder dem Sozialverband beitreten. Kostet nicht viel und dort ist man auf solche Dinge spezialisiert...

Der Mitgliedsbeitrag beim Sozialverband VdK beträgt momentan 72 € im Jahr; näheres in dem Link hier:

www.vdk.de/deutschland/

Also im Entlassungsbericht der Reha steht nun, dass er in seinem Beruf nur unter 3 Stunden arbeiten kann. Somit kann er doch volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen?!

Soll er selber den Antrag stellen oder bei der DRV anrufen, ob das die schon in die Wege geleitet haben?