Taxifahrt konnte nicht bezahlt werden(unbeabsichtigt)

5 Antworten

Zunächst mußt Du natürlich sämtliche Karten sperren, die in der Geldbörse waren. Das ist das wichtigste.

Die Adresse des Taxifahrers kannst Du bei der Polizei erfahren. Allerdings solltest Du dafür lieber persönlich zur Revierwache gehen, weil Du wahrscheinlich keine telefonische Auskunft bekommen wirst.

Dem Taxifahrer gibst Du dann außerdem ein schönes Trinkgeld.

earlb 
Fragesteller
 23.10.2013, 15:34

Karten sind schon gesperrt, zur Polizeiwache werde ich gehen, allerdings ist mir das ULTRA peinlich....

Das wird vermutlich so behandelt als wärst du mit dem Bus schwarz gefahren. Du bist dadurch nicht vorbestraft, aber du musst die entsprechende Gebühr natürlich zahlen.

earlb 
Fragesteller
 23.10.2013, 15:33

Vielen Dank für eure Antworten!!!!! Ich hoffe dass es wirklich so ist, das Problem ist, die Polizisten haben mich ein paar mal aufgefordert ruhig zu sein, und das nicht gerade freundlich. Also beschimpft habe ich sie mit Sicherheit nicht, aber vermutlich wirres Zeug dazwischen geredet!!!! Können die das dennoch als Amtsbeleidigung ansehen??? Nochmals vielen Dank für eure Antworten, beruhigt mich zumindest etwas:-/

Dotter1981  23.10.2013, 17:17
@earlb

Nein, Beamtenbeleidigung gibt es nichtmal, das ist ein Märchen. Es gibt allenfalls Widerstand gegen die Staatsgewalt. Aber nur weil du im betrunkenen Zustand ein bisschen dazwischengeredet hast wird man dir da keinen Strick draus drehen.

ich würde mir da nicht so viele gedanken machen. du hast ja nichts wirklich schlimmes gemacht. warte einfach mal ab, bis der brief kommt ( ich denke das dauert so ein-zwei wochen ). du wirst wahrscheinlich eine kleine strafe zahlen müssen aber ich denke nicht dass du da großartig probleme bekommen wirst. also warte einfach ab, was passiert. so schlimm kann's schon nicht werden. lg

HH1887  24.10.2013, 12:36

du wirst wahrscheinlich eine kleine strafe zahlen müssen

Warum eine kleine Strafe? Entweder keine Strafe, weil man dem Fragesteller seine Geschichte glaubt oder eine doch etwas größere Strafe wegen Betrugs.

Was kann mir denn da bitte für eine Strafe drohen

Theoretisch eine Strafe wegen Eingehungsbetrug (§ 263 StGB) oder Leistungserschleichung (§ 265a StGB). Dazu müsste man dir aber nachweisen, dass du von vornherein die Absicht hattest, nicht zu bezahlen. Das dürfte aber angesichts deines Verhaltens (kein Fluchtversuch, richtige Adresse angegeben, Verlustanzeige gestellt,...) unmöglich sein - und entspräche auch nicht der Wahrheit.

Mach dir also keine Sorgen. Du wirst vom Taxiunternehmer eine Rechnung erhalten (Fahrpreis plus Bearbeitungsgebühr), die bezahlst du, und alles ist gut.

Anwalt wirst du sicherlich nicht einschalten brauchen. Wirst denke die Rechnung von Taxifahrer + Bearbeitungsgebühr für die ganze Sache bekommen.

Das ist auch keine Anzeige oder Strafe ... wir haben alle schon mal zu viel getrunken ... sogar der Polizist.