Taxi - Umsatzsteuer und Quittungen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fahrten bis 50 km fallen unter öffentlichen Personennahverkehr und da gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%

Bei Rechnungen bis 150 Euro muss die MwSt nicht separat ausgewiesen werden, der Fahrer sollte aber 7% oder "Stadtfahrt" ankreuzen.

safur 
Fragesteller
 17.06.2019, 21:11
aber 7% oder "Stadtfahrt"

Ist Stadtfahrt dann 0%? Ich muss das nämlich in meiner Abrechnung auch immer angeben ob 0, 7 oder 19% 😉

Zu den anderen Sachen kannst du nichts sagen?

wiseasanowl  17.06.2019, 21:16
@safur

0% gibt es nicht, denn Taxifahrten sind nicht von der USt. befreit.. Es sind sieben oder 19%. Stadtfahrten sind nicht länger als 150 Kilometer, also 7%.

Im Regelfall wird die Quittung mit dem Endbetrag incl. Trinkgeld ausgestellt. In deinem Fall (c) wollte der Taxifahrer dir gegenüber nett sein. ;-)

Den eingefahrenen Umsatz hält das Taxameter fest.

Pauschalfahrt? Inbegriffen ist das Trinkgeld nicht. Das würde ich von Fall zu Fall entscheiden.

safur 
Fragesteller
 17.06.2019, 21:28
@wiseasanowl

Das hilft mir schon mal viel weiter. Du hast mir schon mal eine Taxi-Frage in der Vergangenheit sehr ausführlich erklärt! Danke

Vielleicht ist mein Abrechnungsprogramm auch übervorsichtig und bietet mir deshalb auch die 0% an 😉

Pauschalfahrt
Ich finde das als Gast halt auch schwierig. Du weißt immerhin nicht, ob da schon eine Pauschale mit eingerechnet ist. Einmal gab ich Trinkgeld, stand dann nicht auf der Quittung. Mal gab ich keines und fand das auch komisch.

Muss aber aus eigener Erfahrung auch sagen, der Preis war wirklich fair! 😃

wiseasanowl  18.06.2019, 21:34
@safur

Worauf du übrigens auch achten solltest, ist, dass die Quittung gestempelt ist und die Konzessionsnummer eingestanzt ist.

safur 
Fragesteller
 18.06.2019, 21:53
@wiseasanowl

das sagst du mir jetzt erst? 🙈

Eingestanzt hatte ich noch nie! Ganz ehrlich. Stempel gab es schon mal. Dafür hatte ich schon alle möglichen lustigen Nationalitäten. Von Turbanträger bis Kosovoalbaner 😅 Finde auch die Autos immer interessanter. Vor kurzen hatte ich einen Mazda als Taxi. Noch nie gesehen vorher.

Ich glaube die meisten von Euch machen einen richtig guten Job!

"wiseasanowl" hat schon das Grundprinzip richtig geschildert.

Die Umsatzsteuer muß immer abgeführt werden, wenn der Taxinunternehmer umsatzsteuerpflichtig ist und zwar unabhängig davon, ob er nichts, 7% oder 19% auf der Barquittung vermerkt - der Kunde kann aber, sofern die Angabe fehlt, keine Vorsteuer geltend machen - man sollte als vorsteuerabzugsberechtigter Kunde also darauf achten - wenn der Taxiunternehmer umsatzsteuerrechtlicher Kleinunternehmer ist, dann darf er keine USt ausweisen. Das weiß der Kunde i. d. R. nicht - daher nachfragen, wenn der Steuersatz nicht angegeben wird; ggf. ist er umsatzsteuerpflichtig und hat nur den Steuersatz vergessen anzugeben.

Beantworten der Fragen

unterstellt: Unternehmer = USt-pflichtig + Kunde = VSt-abzugsberechtigt

a) In den 15 € ist die USt enthalten - der Kunde hat Vorsteuerabzug

b) In den 13 € ist die USt enthalten - der Kunde hat VSt-Abzug - die 2 € können, wenn sie separat vermerkt werden, als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Ist der Fahrer Angestellter, dann sind die 2 € steuerfrei - ist er Unternehmer, dann muß er die 2 € versteuern und auch USt abführen - dann aus 15 € USt abführen. der Kunde dürfte dann nur VSt geltend machen, wenn das Trinkgeld ebenfalls mit USt augewiesen wäre.

c) = Gefälligkeitsrechnung

Der Unternehmer muß aus 40 € Umsatzsteuer herausrechen, egal ob er nur 30 € oder 32 € tatsächlich erhalten hat; wer USt ungerechtfertigt ausweist, muß diese abführen - der Kunde darf kein Vorsteuerabzug geltend machen.

Es gibt kein Trinkgeldzwang - ist der Fahrer angestellt kann man es geben - ist er selbst der Unternehmer sollte man es nicht geben, denn er hätte nicht so viel davon, da er es versteuern müsste und auch Betriebseinnahme wäre - das wird er wahrscheinlich aber nicht machen, daher würde man hier Steuerverkürzung fördern.

safur 
Fragesteller
 18.06.2019, 18:50

vielen Dank für den spannenden Exkurs! 😉

safur 
Fragesteller
 18.06.2019, 21:54
@safur

hätte dir auch gerne die "hilfreichste Antwort" gegeben, da du deutlich mehr auf's Steuerrecht eingegangen bist. Man kann halt nicht zwei Mal vergeben!