Führungszeugnis.net ABZOCKE!!! Muss ich bezahlen?

5 Antworten

Da ich jetzt erst erkannt habe, dass ich KEIN Führungszeugnis sondern eine Anleitung bestellt habe, und das nicht möchte, will ich nicht bezahlen.

Es ist nicht das Problem des Verkäufers, wenn Du erst nach dem Kauf liest, um was es sich handelt. Ich finde allerdings diese Seite auch nicht.

Amtsweg.com heißt sie jetzt plötzlich.

Doch, das ist Problem des Anbieters. Denn wer er grob irreführend wirbt, muss er damit rechnen, dass die Verträge wegen IRRTUM anfechtbar sind. Bitte das BGB hierzu lesen...

Kann da keiner was gegen machen , möchte nicht das es anderen weiter passiert.

Eine abzocke und auch noch in Namen des Amts....interessiert aber keinen der was gegen machen kann...

Ziemlich sicher ist diese Seite ein Fall für den Verbraucherschutz und du solltest sie auch melden, da sie mindestens irreführend ist.

Allerdings sollte jedem klar sein, dass man ein Führungszeugnis NICHT einfach mal so irgendwo bei irgendwem im Internet bestellen kann.

Weiterhin steht dort ganz offen, dass man KEIN Führungszeugnis bekommt:

"Nach der Bestellung des Führungszeugnis Online Beantragen – Schritt für Schritt eBooks, erhalten Sie die Möglichkeit alle Informationen und ohne langes Suchen im Internet direkt aufzurufen und anzusehen. Sie finden im eBook alle Voraussetzungen, eine Schritt für Schritt Anleitung, einen Link zu einem Video in dem genau erklärt wird, wie Sie das Führungszeugnis beantragen müssen sowie einige Häufig gestellte Fragen zum Führungszeugnis."

[Quelle: https://amtsweg.com/downloads/fuehrungszeugnis-beantragen/]

Das ist einerseits natürlich ein vollkommener Witz, weil man nur zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung gehen braucht und dort problemlos das Führungszeugnis beantragen kann und es auch online beantragen kann:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Man bekommt also lediglich die Informationen, die man auf der Seite des BfJ auch kostenlos bekommt.

Andererseits steht da halt genau, für was man bezahlt und was man bekommt.

Und man hat ein Widerrufsrecht:

https://amtsweg.com/widerrufsbelehrung/

Viele Grüße

Michael

Kurze Info. Der Wechsel der Domain fand übrigens statt, weil "der Staat" denen die Domain wegen direkter Verwechslungsgefahr verboten hat. Unter Beobachtung ist das weiterhin. Und mich würde nicht wundern, wenn das Angebot bald wieder verschwindet und vielleicht unter neuem Projekttitel wieder auftritt.

Hab das jetzt mal bei dir drunter geschrieben, weil du auch schon richtigerweise auf die korrekten Webseiten verwiesen hast, wo man sich eigentlich hinwenden sollte.

Das ist einerseits natürlich ein vollkommener Witz

Das ist sogar noch aus anderer Sicht sehr witzig: Wenn sich nur solche Unfugsseiten mit wertlosem Mist bei Google in den Forderung drängen, ist es erst Recht schwerer, das zu finden. Weil sich gerade "staatliche" Webseiten seltener um aktives SEO-Ranking kümmern.... Sprich: Die tragen sogar noch aktiv mit ihrem Mist dazu bei, dass man es "länger suchen muss".

Die klagen nicht , lass Dir hier von den "Bescheidwissern" keinen Bären auf binden. Böse Briefe kommen trotzdem leider.

Schon nachweisbar mit denen kommuniziert ?

Wurdest Du per "red Button" explicit auf die kosten hingewiesen ?

Klar musst du bezahlen. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Anbieter.

Das nächste mal aufmerksamer sein dann wird das schon

Nein , kein Vertrag.

@EXInkassoMA

Der Bestellvorgang zumindest auf der "neuen Seite" ist vollkommen in Ordnung und somit schließt man einen gültigen Vertrag ab.

Gruß Michael

@19Michael69

Nein, ist er nicht. Wenn ein IRRTUM provoziert wird, sind Verträge problemlos anfechtbar. Und wenn der TE den Vertrag deutlich anfechten wird, ist das Problem gelöst.

@19Michael69

Da wird nix abgeschlossen und die Forderung wird auch nicht ein geklagt. Eher wird Ozzy Osbourne Papst.

@mepeisen

Damit hast du Recht, wenn denn wirklich ein Irrtum provoziert oder der Kunde getäuscht wird.

Wir kennen aber überhaupt nicht die "alte" Seite, der der Fragesteller auf den Leim gegangen ist. Von daher können wir das in Bezug auf die Frage überhaupt nicht beantworten.

Die "neue" Seite mag zwar missverständlich sein, aber nur dann, wenn der, der davor sitzt, sein Hirn ausgeschaltet hat.

Sie ist zumindest so schlau gemacht, dass man nicht mal so pauschal von "provoziertem Irrtum" oder "Täuschung" sprechen kann.

Das zur Bestellung zur Verfügung stehende Produkt heißt im Bestellvorgang ganz klar: "Ihr Online-Wegweiser zu Ihrem Führungszeugnis".

Wer da wirklich noch mit der Bestellung weitermacht, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Vor Dummheit kann einen auch das Gesetz nicht schützen.

Man müsste das also schlussendlich vor Gericht entscheiden lassen und das Urteil dazu könnte sowohl in die eine als auch in die andere Richtung ausfallen.

Gruß Michael

@EXInkassoMA

Ob auf der "alten" Seite, der der Fragesteller auf den Leim gegangen ist, "was" abgeschlossen wurde oder nicht, wissen wir alle nicht.

Von daher ist deine pauschale Aussage, dass da "nix" abgeschlossen wurde, lediglich eine reine Vermutung.

Zur "neuen" Seite lies meinen anderen Kommentar.

@19Michael69
Wir kennen aber überhaupt nicht die "alte" Seite

Du irrst. Ich kenne sie ausnahmsweise. Das ganze war schon in verschiedenen Foren in der Vergangenheit Thema. Als die Seite noch existierte. 

aber nur dann, wenn der, der davor sitzt, sein Hirn ausgeschaltet hat.

Ne, sehe ich nicht so.

Ich zitiere von der Webseite:

Wir unterstützen Sie beim Führungszeugnis-Antrag
Stressfreie Beantragung durch verständlichen Ratgeber
Prüfung Ihrer Bestellung durch unser Expertenteam
Keine Wartezeit am Amt
[...]
Warum sollte ich über diese Seite bestellen?
Da der Arbeitgeber leider selten warten kann und ein Arbeitsvertrag an diesem Dokument hängt, ist es viel einfacher und schneller mit einer Online Beantragung erledigt, als sich einen Tag Urlaub nehmen zu müssen und sich dann in der Früh an den Schalter des Meldeamtes zu stellen. Hierfür benötigen Sie oftmals mehrere Stunden, die Sie sich wirklich sparen können. Die Informationen die Sie erhalten, sind bei uns gesammelt und in geballter Form vorhanden.

Das suggeriert auch mit normalem Durchlesen, dass das "Expertenteam" die Bestellung mindestens begleitet, dass es einen extra Kanal gibt, indem es auch keine Wartezeiten gäbe. Dass diese Versprechungen aber zu 0% erfüllt werden, weil man nur einen "Ratgeber" bekommt, der effektiv nichts Wert ist, ist grob überraschend.

Natürlich kannst du nun sagen "Hey, jeder, der sich das Satz für Satz durchliest und 10 mal hin- und herüberlegt, dem wird irgendwann mal auffallen, dass so etwas ganz kurios ist und nicht koscher."

Aber der Knackpunkt ist: Hier greift der im Gesetz in verschiedener Art verankerte Verbraucherschutz. Das kannst du nun toll finden oder nicht, aber es ist gut so, wie es ist. Solche Anbieter können nicht in Wild-West-Manier einfach so Unfug treiben. Wenn solchen unseriösen Unfugs-Anbietern keine Grenzen gesetzt werden, machen die noch mehr Blödsinn.

Warum kümmern die sich überhaupt um so kleine Sachen mit 13€? Ganz einfach: Je höher die Forderung ist, desto eher kommen die in den Fokus der Strafverfolgung, weil dann auch mal Strafanzeigen erstellt werden. Wegen 13 € ärgern sich einige, werden wütend, aber denken sich auch "Hey, was lohnt es sich, darüber groß zu meckern". Darauf setzen die Anbieter.

@mepeisen

Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich die Seite und deren "Angebot" gut finde und dass das nicht der Fall ist, habe ich auch schon in meiner Antwort geschrieben.

So wie du, könnte ich jetzt auch hergehen und aus der Seite rauskopieren. Die FAQ schreiben genau was man bekommt und wie schon geschrieben ist der Titel des Produkts eindeutig.

Das ist aber doch genau das, was ich mit dem möglichen Urteil gemeint habe.

So wie du es anders siehst als ich, wird / würde es auch der eine Richter so sehen und der andere Richter eben anders.

Da brauchen wir uns jetzt auch keine Argumente für und wider hin- und herzuschreiben.

Gruß Michael

@19Michael69
 und wie schon geschrieben ist der Titel des Produkts eindeutig.

Nein, es ist nicht eindeutig. Es ist alles insgesamt mehrdeutig und widersprüchlich. Das Wort "eindeutig" hat auf dieses Angebot in seiner Gesamtheit nichts verloren.

Dass irgendwo ein einzelner Satz eindeutig sein mag, bedeutet nicht, dass das Angebot insgesamt eindeutig ist. Und in so Fällen wiegt das, was ein verständiger normaler Mensch wahrnimmt, am Schwersten.

Beispiel: Überall steht groß blinkend "kostenlos". Nur in einem Kästchen in der oberen rechten Ecke steht "Einmalig 9,99€". Sogar in normaler Schriftgröße des übrigen Fließtextes.

Von 20 normalen verständigen Menschen werden garantiert 19 Menschen diesen Kasten oben rechts niemals wahrnehmen. Dieses Phänomen wurde gar einmal wissenschaftlich untersucht und hat dann dazu geführt, dass ein Anbieter des Betrugs überführt wurde. Denn es tauchte bei Beschlagnahmen der Unterlagen eine eMail auf, wo ein Webdesigner die Anweisung erhielt, dass genau so zu machen mit dem Nebensatz, dass das dort dann bestimmt auch übersehen wird.

würde es auch der eine Richter so sehen und der andere Richter eben anders.

Das will ich nicht mal abstreiten. Aber zum Glück sind 99% der Richter da durchaus meiner Meinung (Eine Ausnahme wird man vielleicht irgendwo mal finden können). Denn Verbraucher haben auch vor Gericht Welpenschutz. Und zudem zählt bei der Beurteilung eines Irrtums nicht, was einer von 100 interpretieren und ob einer von 100 nicht in die Falle tappt. Bei der Beurteilung eines Irrtums zählt, was die 99 von 100 machen, also die überwiegende Zahl und ob die breite Masse dem auf den Leim geht und ob es vernünftige Gründe gibt, wieso man in die Irre geführt wird.

@mepeisen

Deine Meinung - meine Meinung.

Weder du kannst sicher sagen oder beweisen, dass es so ist - noch kann ich es, dass es nicht so ist.

Und nochmal: Auch ich finde das Angebot mindestens missverständlich bis unseriös, aber weder du noch ich werden dahingehend eine Entscheidung treffen können, sollen, dürfen, müssen.

Gruß Michael

@19Michael69

Wo wir uns aber hoffentlich einig sind ist, dass die Wertung von XXMickMeier20XX und einigen anderen hier Unsinn ist ;-)

@mepeisen

Nun ja, ich kenne halt die alte Seite nicht ...

Dass das Unsinn ist, würde ich mir natürlich wünschen. Aber so leid es mir tut, ganz sicher bin ich mir dabei leider nicht. Sorry.

Für eindeutige Klarheit müsste man das wohl wirklich vor Gericht bringen ...

@19Michael69

Ok , Du hast natürlich nicht ganz unrecht wenn Du sagst : wer da abschließt dem ist nicht mehr zu helfen ;)

Aber trotzdem hatte seinerzeit meines wissens selbst ra Olaf Tank kein einziges mal (!) aktiv geklagt wenn jemand nicht gezahlt hat bzw dem gerichtlichen MB widersprochen hatte.