Taschengeldparagraph?!?!?!?! ( Paysafecard, Gesetz)

10 Antworten

Es gibt einen Taschengeldparagraphen.

BGB § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Heißt für mich eigentlich, dass du diese Paysafecards (was auch immer das ist) hättest kaufen dürfen. (Schließlich wolltest du dein Taschengeld dafür einsetzen, und Taschengeld wird dir zur freien Verfügung überlassen.)

Allerdings ist es schon etwas fragwürdig. Ich würde einem Jugendlichen auch nur etwas verkaufen, was er sich wahrscheinlich im Rahmen seines Taschengeldes leisten könnte. Ansonsten kann es ganz schnell passieren, dass die Eltern stocksauer im Laden stehen und alles zurückbringen.

Vielleicht gehst du einfach nochmal mit einem "Erlaubnisschreiben" deiner Eltern in den Laden, dann dürftest du kein Problem mehr haben.

Doch, den Taschengeldparagraphen gibt es, er besagt, dass Kinder/Jugendliche ohne Einverständnis der Elternnur Geschäfte im Rahmen des üblichen Taschengeldrahmens abschließen dürfen. Aber 30 € ist in deinem Alter völlig ok auszugeben, da hat sie übertrieben reagiert.

Der Taschengeldparagraph steht im BGB § 110

" Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Die Verkäuferin kann also eine Einverständniserklärung deiner Eltern verlangen. Verkauft sie dir das ohne Einverständniserklärung und deine Eltern finden es heraus und sind gegen den Kauf, so kann der Kauf rückgängig gemacht werden.

Über die Höhe des Betrages ist nichts festgelegt. Schaut man aber mal auf die Tabellen mit den Richtwerten für Jugendliche in deinem Alter, so liegen die Empfehlungen bei ca. 20 Euro Taschengeld im Monat.

Die Lösung? Geh dreimal hintereinander hin und kaufe jeweils eine dieser cards oder nimm einen Zettel mit der Erlaubnis zum Kauf von deinen Eltern mit.

Ratirat  23.02.2013, 18:55

Es gibt keine Grenzen. Wenn ein Jugendlicher sich im Laufe der Jahre 500 € Taschengeld zusammenspart, kann er sich dafür auch etwas kaufen und der Vertrag ist gültig.

Schwierig ist nur für den Verkäufer zu überprüfen, ob das Geld wirklich zur freien Verfügung an ihn gegeben wurde. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass er das Geld aus der Wohnzimmerschublade geklaut hat, dann ist der Vertrag ungültig. Daher kann ich gut verstehen, wenn jemand einem Jugendlichen nichts über x Euro verkaufen will.

Klar. Die Verkäuferin muss Dir überhaupt nichts verkaufen und muss dafür noch nicht mal einen Grund angeben.

über 6 jahren darfst du sachen selber kaufen,aber nur in dem rahmen des eigenen geldes, dass heißt, die verkäuferin darf es dir nicht verkaufen(warscheinlich vom geschäftsführer aus), denn sie denkt,dass du es ohne einverständnis deiner eltern kaufst, dann könnten eine eltern zu der verkäuferin gehen und das geld zurück verlangen