Greift der Taschengeldparagraph bei einer beschränkt geschäftsfähigen Person bei einem Betrag von 400€, wie z.B. Einem pc?

5 Antworten

Hallo,

von welcher Quelle hast du das denn gehört ?

Also es ist so, bedingt Geschäftsfähig ist man gesetzlich bereits ab 7 Jahren (§103 BGB), dass weiter ausgeführt mit deinem "Taschengeldparagraphen" (§110 BGB) kann also eine minderjährige Person durchaus auch >ohne< Zustimmung der Eltern etwas käuflich erwerben, sofern diese Person 1. Älter als 7 ist, davor gilt man als absolut nicht geschäftsfähig, 2. Sie das Geld für genau diesen Zweck bekommen hat oder das Geld zur freien Verfügung gestellt wurde, also Taschengeld, Schenkungen (Geburtstag etc)

Also kann diese Person auch ruhig für 400€ einen PC kaufen.

Gruß,
DrAusreichend

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Guten Morgen, da gibt es keinen Paragraphen weil man als Minderjähriger immer die Unterschrift der Eltern braucht, lieben Gruß

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Mit Erlaubnis der Eltern kann ein Minderjaehriger auch einen wirksamen Kaufvertrag ueber einen nagelneuen Porsche schliessen.

Ohne Erlaubnis der Eltern kann er dies aber mit seinem Ersparten nicht. Das ersparte Geld gehoert ihm zwar, es muss ihm aber auch von den Eltern zur freien Verfuegung oder zu diesem bestimmten Zweck ueberlassen worden sein. An der freien Verfuegungsgewalt mangelt es jedoch, wenn die Eltern diese dadurch eingeschraenkt haben, dass sie gesagt haben: "Noe, einen PC darfst du dir davon nicht kaufen".

http://www.kinder-tipps.com/finanzen/der-taschengeldparagraph-was-ist-das-eigentlich/

Der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB sieht im Normalfall vor, dass Kinder und auch Jugendliche bis 17 Jahren, nicht einfach einen Fernseher kaufen können, übersteigt dieser doch bei weitem ein normales Taschengeld. Sie dürfen auch nicht einfach so ein teures Smartphone, ein Tablet, einen MP3 Player oder anderes kaufen. Bei großen Käufen muss der Verkäufer im Grunde immer auf die Zustimmung der Eltern bestehen, um einen Umtausch oder gar einen späteren Rechtstreit zu vermeiden.

Darüber hinaus ist der Taschengeldparagraph nur gültig, wenn es sich um Barkäufe handelt. Einen Ratenkauf darf ein Minderjähriger auf keinen Fall abschließen! Somit besteht nicht die Gefahr, dass ein Kind oder ein Jugendlicher einfach einen Handyvertrag abschließt. Das deutsche Recht legt dadurch vor, dass Kinder auf keinen Fall in eine Schuldenfalle geraten können.

Also könnte er in dem Fall nichts für 400€ kaufen, nach welchen Paragraph müsste ich dann gucken (107 bgb?) oder gibt es da keinen? Danke :)

@Laylaelly4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

...

er braucht für den PC Kauf die Einwilligung der Eltern - das heißt die vorherige (!) Zustimmung
fehlt die Einwilligung können die Eltern aber trotzdem später noch die Zustimmung erteilen = Genehmigung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Nein, da zieht §110 BGB nicht. Die Zustimmung deiner Eltern ist erforderlich, ansonsten ist der Kauf schwebend unwirksam.