Taschengeldparagraph- 16 Jahre 300 Euro?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

**Wenn es der Verkäufer/ die Kassierer mitmachen, ist es deren Sache! **

Niemand weis ja wirklich, wieviel Geld Dir zur Verfügung steht.
Grundsätzlich können sie natürlich den Verkaufsvorgang verweigern - insbesondere mit Hinweis auf die Tatsache, daß Du noch nicht voll Geschäftsfähig bist, bzw. auf den Taschengeldparagraph.

das hängt vom Verkäufer bzw. von der Firmenpolitik des Geschäfts ab ob sie dir das verkaufen oder ob sie sagen, du musst mit deinen Eltern vorbe kommen. Ich denke, dass du mit 16 Jahren es kaufen darfst, wenn du die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern mit nimmst und eine Kopie deren Personalausweis, denn sonst könnte ja jeder dieses Schreiben aufsetzen und unterschreiben. Alternativ warten bis jemand mit gehen kann.....

Ich wusste gar nicht, dass es einen Taschengeldparagraph gibt. Du bist natürlich mit 16 eingeschränkt geschäftsfähig. Jetzt, nach Jahren, dürfte sich das erledigt haben!

Sorry, es gibt ihn, diesen Taschengeldparagraph. Es geht darin um Geschäftsfähigkeit, wenn man minderjährig ist.

darfst du!