tapete muss nach auszug abgemacht werden?
Ich hab mal noch ne Frage. In meinem Mietvertrag steht(und wurde mir auch gesagt vor Einzug) das bei Auszug die Tapeten abgerissen werden müssen . Machen Sie so weil Das angeblich Das einfachste ist weil Geschmack verschieden usw..... statt einfach zu streichen wenn unansehnlich... so wie es bisher in jeder Wohnung so war wo ich lebte. Ist ja echt nicht toll .nervte mich selbst und ist auch eher abschreckend sich ne Wohnung anzusehen wo man den blanken teils misserablen Putz der Wand sieht! Musste selbst lange daran arbeiten vor Einzug.... Also darf man das überhaupt verlangen?!
8 Antworten
. In meinem Mietvertrag steht(und wurde mir auch gesagt vor Einzug) das bei Auszug die Tapeten abgerissen werden müssen .
Also darf man das überhaupt verlangen?
Ja, denn wenn untapezierte Wände schon bei den Verhandlungen als zukünftiger vertraglicher Mietgegenstand benannt wurden, denn dann gälte eine Rückbaupflicht in genau den angemieteten wie vertraglich definierten Zustand :-O
so wie es bisher in jeder Wohnung so war wo ich lebte.
Zufall, dies ist durchaus üblich, insbes. bei Bodenbelag.
nervte mich selbst und ist auch eher abschreckend sich ne Wohnung
anzusehen wo man den blanken teils misserablen Putz der Wand sieht!
Das kann man durchaus anders sehen: Sie ist eben offen für jeden Dekorationsgeschmack eines Mietinteressenten, ob er nun weichen Teppich oder pflegeleichteres Parkett/Laminat bevorzugt. Auch gestrichene Rauhfaser ist nicht jedermanns Sache und schreckt manchen vor Anmietung ab, da die nur sehr aufwändig entfernt werden kann. Und der VM schuldet bei Verschleiß keinen Ersatz auf eigene Kosten.
G imager761
Ich würde mich da genau informieren. Sind es denn einfache 'Rauhfasertapeten' (evtl. sogar gestrichen) oder sind es Tapeten mit Motiv/Muster?
Handelt es sich um ein Standard-Mietvertragsformular wo das schon vorgedruckt war? Das ist soweit ich weiß definitiv unwirksam - es darf nicht pauschal verlangt werden nach 3 - 5 Jahren völlig unabhängig vom Zustand die Wände zu renovieren.
Ebenso kann auch nicht generell verlangt werden, alle Tapeten abzumachen, außer es wurde individuell vereinbart
siehe
BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 109/05
BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 152/05
es ist grossteils weiße tapete auf putz die würde ich notfalls überstreichen da sie im kinderzimmer etwas angekritzelt sindm,weiss. eine wand motivtapette hellrosa minimal motiv. rest weiß und blas grün zb....
bei auszug sind die tapeten wieder vom vermieter zu entfernendann ist ja alles in butter ...
steht dort tatsächlich VERMIETER?
nein Mieter,sorry
Du musst die Wohnung in einem guten Zustand hinterlassen, sprich alle deinen Schäden beseitigen. In Tapeten gelangen sehr oft Schäden ( Bilder, Nägel, Kinder malen, man lebt mit was Spitzem hängen, Rauch spuren, Verfärbungen etc.), um diese zu beseitigen musst du renovieren.
Die Tapete abzumachen und somit dem Nachmieter die Gelegenheit zu geben, die Wände so zu gestalten wie er selbst möchte ist somit am einfachsten und gängige Praxis. Also auch vollkommen legitim.
alles klar, wohnte schon in etlichen wohnungen aber noch nie wo verlangt wurde das tapeten vom nackten putz gerissen werden müssen. sonst wurde es so gehandhabt das die tapeten gestrichen werden oder neu dran wenn was abgerissen wurde mal.....eben das die wände neutral und sauber aussehn so das man einziehen kann. und ich verstehe auch nich den sinn, den nachmieter wird es wochen kosten das alles zu renovieren,wie mich auch vor einzug da die wände wellig, schief und porös sind und echt mies aussehen da es ein altes haus ist und die wohnung eben komplett renoviert werden müsste..... beim ansehn der wohnung dahcte ich auch erst och nein, zu viel arbeitund so alt
Ja da ist halt jeder Vermieter anders. Unsere Mieter müssen nur sehr grobe Schäden renovieren bzw weiß streichen bei sehr gewöhnungsbedürftigen Wänden wenn sie ausziehen, aber jeder renoviert halt so wie er will wenn er einzieht.
sind wohl etwas komisch manche...naja ist nicht dasd einzgste hier was nicht passt,anderes thema
wenn im MV steht, dass die Wohnung "besenrein" zu übergeben ist, brauchst du gar nichts zu machen.
steht ja nicht drin, siehe oben:
unter dem kapitel schönheitsreperaturen: die wohnung wird vom vermieter ohne tapeten übergeben und bei auszug sind die tapeten wieder vom vermieter zu entfernen
vom Vermieter? zu entfernen?
Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig
sicher? es sagen einige das es ausnahmefälle gibt wenn es richtig im vertrag steht
Eben. Du hast vor Anmietung gewußt und mit Unterschrift unter einem Mietvertrag mit dieser Vereinbarung bestätigt, dass dir eine Wohnung ohne Wandbelag vermietet wird und genau dieser vertragliche Zustand bei Rückgabe wiederherzustellen ist :-O
Was Jumperl hier offenbar verwechselt, sind formularvertraglich vereinbarte Tapetenklauseln, die unabhängig des Abnutzungszustands und damit geschuldeter Schönheitsreparaturpflicht oder ausnahmslos auch diejenigen vom Vormieter angebrachten Tapeten bei Rückgabe immer entfernt verlangen, die tatsächlich als unangemessene Benachteiligung vom BGH für unwirksam erklärt wurde (vgl. hierzu BGH, WuM 2006, 310).
im mietvertrag steht es in einem satz unter dem kapitel schönheitsreperaturen: die wohnung wird vom vermieter ohne tapeten übergeben und bei auszug sind die tapeten wieder vom vermieter zu entfernen