Muss ich die Tapeten abkratzen in der Wohnung von LEG nach dem Auszug?

1 Antwort

 Ich habe aber gehört, dass es ein neues Mietgesetz gibt und man kann die Tapeten lassen. Stimmt es?

Es gibt dazu kein neues Gesetz. Es gibt ein (altes) Urteil des BGH: Wird formularmietvertraglich gefordert, dass der Mieter bei Mietende die Tapeten zu entfernen hat, so ist die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam. Das mit der Folge, dass die Wohnung nur besenrein grob gereinigt zurückzugeben ist.

Was jetzt gefordert wird muss nicht mit dem Mietvertrag konform gehen. Was also steht dort zu Schönheitsreparaturen insgesamt geschrieben? Es gibt auch noch andere Kriterien, die dir die Durchführung der SR ersparen könnten weil unwirksam.

Zu Schönheitsreparaturen steht, dass wir regelmäßig tapezieren und streicheln müssen. Unsere Tapeten sind alle fast neu, da wir vor kurzem renoviert haben. Die andere Wohnung haben wir erst danach zufällig gefunden.

@Olgaenders
Zu Schönheitsreparaturen steht, dass wir regelmäßig tapezieren und streicheln müssen.

Und das ist der exakte Wortlaut? Wohl eher nicht. Bitte wörtliches Zitat!