Tapete bei Beendigung des Mietverhältnisses nur entfernen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Pausenbrot91,

die Übergabe einer Wohnung mit entsprechenden "Schönheitsreparaturen" sind etwas kompliziert. Wenn du eine fundierte Meinung dazu möchtest, würde ich dir einen Mieterverein empfehlen. Die haben Erfahrung damit.

Ich persönlich würde sagen, dass du dafür Sorge zu tragen hast, dass die Wohnung in gedeckten Farben zu übergeben ist. Eine Mustertapete muss der Vermieter nicht akzeptieren.

Das kannst du aber auch vorher mit deinem Vermieter besprechen, vielleicht hat der auch mit dem Nachmieter ausgemacht, dass dieser dann renoviert. So ist es beispielsweise gerade bei meiner Übergabe gelaufen, ich musste die Wohnung nur besenrein hinterlassen und mein Nachmieter renoviert die Wohnung.

Viele Grüße

Merkuria87

Daher habe ich mit Vliestapete und an anderen Wänden mit Mustertapete (Mauerähnlich) alles neu tapeziert und in Kombination mit Blau+Weiß gestrichen.

Das muss der Vermieter nicht hinnehmen. Wie in deinem Kommentar gelesen hast du die Wohnung in weiß übernommen. Der Vermieter kann also eine Rückgabe in neutralen Farben verlangen. Auch wenn die Wohnung nicht frisch renoviert war - die Wände waren in neutraler Farbe gestrichen. Hier gehts nicht um Renovierung sondern um eine Schadensbeseitigung.

pausenbrot91 
Fragesteller
 21.02.2019, 11:02

Was ist, wenn ich die Wände weiß streiche ohne Tapete ?

Ich weiß auf jeden Fall dass laut einem Urteil vom August 2018 nicht mehr gestrichen werden muss.

Da hast Du das Urteil aber gründlich mißverstanden.

Du hast zwar die Wohnung unrenoviert übernommen, dennoch muß der Vermieter bei Mietende keine grellen Farben oder Tapete mit auffälligen Mustern dulden.

Oder war bei Mietbeginn schon bunt gestrichen?

pausenbrot91 
Fragesteller
 21.02.2019, 10:44

Nein, die war bei Beginn weiß gestrichen, zumindest das Wohnzimmer. Allerdings wie bereits erwähnt hätte ich die Tapete überhaupt nicht nochmal streichen können, da diese durch die vielen Farbschichten bereits verhärtet und leicht rissig war. Im Prinzip übernimmt der Nachmieter die Wände doch ebenfalls unrenoviert und kann dann nach eigenen Wünschen wieder tapezieren oder nicht ? Und wie soll ich das Urteil dann verstehen ?

anitari  21.02.2019, 10:51
@pausenbrot91

Dir wurde die Wohnung in neutralen Farben übergeben, dann muß Du sie auch so zurück geben.

schleudermaxe  21.02.2019, 10:45

... und Schäden wie hier laut Frage müssen wir Vermieter schon gar nicht auf unsere Kosten beseitigen lassen, Urteile sind reichlich vorhanden!

... hier geht es aber nicht um Schönheit, sondern um Schäden, und die hat ein Mieter zu bezahlen. Da hast Du leider die verkehrten Urteile Dir vorlesen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
pausenbrot91 
Fragesteller
 21.02.2019, 10:36

Verstehe ich nicht ganz. Die Tapete habe ich komplett aus eigener Tasche bezahlt. Der Schaden ist dann wenn überhaupt mir entstanden. Aber nicht dem Vermieter

schleudermaxe  21.02.2019, 10:40
@pausenbrot91

.... dann kannst Du Deine ja entfernen und die vom Vermieter wieder antackern.

pausenbrot91 
Fragesteller
 21.02.2019, 10:44
@schleudermaxe

Naja das wird natürlich schwierig.