Tapete bei Beendigung des Mietverhältnisses nur entfernen?
Ich habe eine Frage zum Rechtsstand und brauche kurzfristig eine Antwort, eventuell auch eine Grundlage zum Argumentieren. Situation:
Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen und auch keine Sondervereinbarung getroffen. Die Raufasertapete im Wohnzimmer / Essbereich war allerdings schon so oft überstrichen worden, dass ein nochmaliges Streichen unmöglich gewesen wäre.
Daher habe ich mit Vliestapete und an anderen Wänden mit Mustertapete (Mauerähnlich) alles neu tapeziert und in Kombination mit Blau+Weiß gestrichen.
So nun ziehe ich wieder aus aus der Wohnung, da aber die Tapete durch meine Katzen beschädigt wurde, kann ich das doch nicht einfach so belassen oder ? Kann ich die Tapete einfach komplett abreißen und die Wände blank übergeben ? Ich weiß auf jeden Fall dass laut einem Urteil vom August 2018 nicht mehr gestrichen werden muss.
Ich hoffe jemand kann mir helfen :-)
4 Antworten
Hallo Pausenbrot91,
die Übergabe einer Wohnung mit entsprechenden "Schönheitsreparaturen" sind etwas kompliziert. Wenn du eine fundierte Meinung dazu möchtest, würde ich dir einen Mieterverein empfehlen. Die haben Erfahrung damit.
Ich persönlich würde sagen, dass du dafür Sorge zu tragen hast, dass die Wohnung in gedeckten Farben zu übergeben ist. Eine Mustertapete muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Das kannst du aber auch vorher mit deinem Vermieter besprechen, vielleicht hat der auch mit dem Nachmieter ausgemacht, dass dieser dann renoviert. So ist es beispielsweise gerade bei meiner Übergabe gelaufen, ich musste die Wohnung nur besenrein hinterlassen und mein Nachmieter renoviert die Wohnung.
Viele Grüße
Merkuria87
Daher habe ich mit Vliestapete und an anderen Wänden mit Mustertapete (Mauerähnlich) alles neu tapeziert und in Kombination mit Blau+Weiß gestrichen.
Das muss der Vermieter nicht hinnehmen. Wie in deinem Kommentar gelesen hast du die Wohnung in weiß übernommen. Der Vermieter kann also eine Rückgabe in neutralen Farben verlangen. Auch wenn die Wohnung nicht frisch renoviert war - die Wände waren in neutraler Farbe gestrichen. Hier gehts nicht um Renovierung sondern um eine Schadensbeseitigung.
Was ist, wenn ich die Wände weiß streiche ohne Tapete ?
Ich weiß auf jeden Fall dass laut einem Urteil vom August 2018 nicht mehr gestrichen werden muss.
Da hast Du das Urteil aber gründlich mißverstanden.
Du hast zwar die Wohnung unrenoviert übernommen, dennoch muß der Vermieter bei Mietende keine grellen Farben oder Tapete mit auffälligen Mustern dulden.
Oder war bei Mietbeginn schon bunt gestrichen?
Dir wurde die Wohnung in neutralen Farben übergeben, dann muß Du sie auch so zurück geben.
... und Schäden wie hier laut Frage müssen wir Vermieter schon gar nicht auf unsere Kosten beseitigen lassen, Urteile sind reichlich vorhanden!
... hier geht es aber nicht um Schönheit, sondern um Schäden, und die hat ein Mieter zu bezahlen. Da hast Du leider die verkehrten Urteile Dir vorlesen lassen.
Verstehe ich nicht ganz. Die Tapete habe ich komplett aus eigener Tasche bezahlt. Der Schaden ist dann wenn überhaupt mir entstanden. Aber nicht dem Vermieter
.... dann kannst Du Deine ja entfernen und die vom Vermieter wieder antackern.
Naja das wird natürlich schwierig.
Nein, die war bei Beginn weiß gestrichen, zumindest das Wohnzimmer. Allerdings wie bereits erwähnt hätte ich die Tapete überhaupt nicht nochmal streichen können, da diese durch die vielen Farbschichten bereits verhärtet und leicht rissig war. Im Prinzip übernimmt der Nachmieter die Wände doch ebenfalls unrenoviert und kann dann nach eigenen Wünschen wieder tapezieren oder nicht ? Und wie soll ich das Urteil dann verstehen ?