auf putz gestrichen- nun Auszug- kann der Vermieter die Kaution kürzen?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht-
unser Vermieter hat uns bei der Vorabübernahme der Wohnung 2 alternativen gelassen- Tapete weiß streichen( dunkle glatte vliestapete) oder abreißen.
Abreißen wäre sauberer, schneller und günstiger. aaaber- wir haben unter den nähten der Tapeten im gleichen Ton streifen auf den putz gestrichen. Kann uns diese(im Nachhinein dumme) sache um unsere Kaution bringen? Würde es reichen diese Partien zu streichen?oder ist der Zustand des Unterputzes nicht wichtig für die Beurteilung des Wohnraums?
3 Antworten
wir haben unter den nähten der Tapeten im gleichen Ton streifen auf den putz gestrichen.
Seit wann macht man denn sowas? o_O
Theoretisch macht es nichts, wenn die blanke Wand farbe abbekommen hat. Das einzige was passieren kann, ist, dass die Tapeten an den gestrichenen stellen nicht mehr abgehen. Wenn die Farbe zu dunkel ist, könnte es auch passieren, dass sie bei dünnen weißen Tapeten durchscheint.
Euch bleibt eh nichts anderes übrig, als es dem Vermieter zu zeigen. Oder eben einfach die Tapeten streichen.
ich würde einfach alles überstreichen - weiß ist gar nicht pflicht - eine helle akzeptable farbe darf es sein ...
Habt ihr das schriftlich, dass das Entfernen der Tapete ausreichend ist? Dann entfernt sie, das Streichen der darunterliegenden Putzfläche (wie immer sie auch aussehen mag) war ja nicht vorgeschrieben worden.